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Nachricht vom 05.01.2021    

Corona im Kreis Neuwied: 860 Personen bereits geimpft

Von Wolfgang Tischler

Im Kreis Neuwied ist die Summe aller Positivfälle auf 3.815 (+15) angestiegen. Aktuell sind 438 infizierte Personen in Quarantäne. In der VG Linz sind zwei Frauen an den Folgen von Corona gestorben.

Neuwied. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung durch das Landesuntersuchungsamt RLP bei 165,7. Damit liegt der Kreis Neuwied weiterhin in der Warnstufe „rot“ und gilt als Risikogebiet.

In der Fieberambulanz Neuwied wurden am Montag 195 sowie heute 104 Personen getestet. Durch die mobilen Impfteams wurden im Kreis Neuwied bereits über 860 Personen geimpft.

Die 15 neuen Fälle verteilen sich wie folgt
Stadt Neuwied: +5
VG Asbach: +2
VG Bad Hönningen: +0
VG Dierdorf: +1
VG Linz: +0
VG Puderbach: +2
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: +4
VG Unkel: +1

Die landesweite Hotline zur Terminvergabe ist freigeschaltet. Sie können telefonisch über die Hotline 0800 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de Impftermine vereinbart werden. Die Reihenfolge und Priorisierung wird durch die Corona-Impfverordnung des Bundes geregelt.

Nach der Impfverordnung des Bundes gehören zur Gruppe der höchsten Priorität, die zuerst geimpft wird:
- Personen über 80 Jahre
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
- Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel in Notaufnahmen)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen Gruppen (zum Beispiel in der Onkologie oder Transplantationsmedizin)



Corona-Tests für Personal in Kindertagesstätten
In Rheinland-Pfalz erhalten alle Mitarbeiter von Kindertagesstätten im Zeitraum vom 4. bis 18. Januar einmalig einen Corona-Schnelltest. Im aktuellen Rundschreiben des Bildungsministeriums werden im Kreis Neuwied keine Anlaufstellen zur Testung genannt. "Für die Testung hatten sich Krankenhäuser angeboten, die dann aber einen Rückzieher gemacht haben. Gemeinsam mit den Praxen Dr. Ackermann und Dr. Kage haben wir schnell eine Lösung gefunden und ermöglichen an zwei Anlaufstellen im Landkreis Neuwied die Testungen", erklärt Landrat Achim Hallerbach.

Der anlasslose und kostenfreie Corona-Schnelltest kann in den Testzentren und auch in Praxen der niedergelassenen Ärzte durchgeführt werden. Hierzu muss eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden. Alle Einrichtungen wurden über diese Möglichkeit informiert und haben die Vorlage der Bescheinigung vorliegen.
Eine Liste der Testzentren und Praxen finden Sie online hier.
woti


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