Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Erstes Smartphone: So gelingt Kindern ein sicherer Einstieg

Mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule erhalten viele Kinder ihr erstes Smartphone. Neben neuen ...

Guido Dost übernimmt Geschäftsführung beim Friedensdienst EIRENE

Der Internationale Christliche Friedensdienst EIRENE hat seine Geschäftsführung neu besetzt. Guido Dost ...

Zukünftige Auszubildende erhalten erste Einblicke bei der Abfallwirtschaft

Vor dem offiziellen Ausbildungsstart am 1. August 2026 besuchten zwei angehende Nachwuchskräfte ihren ...

GEDOK-Ausstellung zeigt Vielfalt von Künstlerinnen im Roentgen-Museum

Das Roentgen-Museum Neuwied präsentiert auch in den Sommermonaten ein neues Kunstangebot. Die Sonderausstellung ...

Kostenloser Workshop zeigt Aufbau eines Balkonkraftwerks in Unkel

Wer ein Balkonkraftwerk selbst installieren möchte, erhält in Unkel praktische Unterstützung. In einem ...

Diebstahl eines Baggerlöffels in Neuwied - Polizei sucht Zeugen

In Neuwied wurde von einer Baustelle ein hydraulisch verstellbarer Baggerlöffel gestohlen. Die Polizei ...

Weitere Artikel


Frösche und Kröten im Exotarium vom Zoo Neuwied

Wenn es draußen kalt und grau ist, sind die Tierhäuser des Zoo Neuwied ein beliebter „Zufluchtsort“ für ...

Der Überblick über die neuen Coronaregeln

Die 26-seitige „Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ tritt am 2. November 2020 in Kraft ...

Zoo Neuwied muss schließen

Die neue Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die ab Montag in Kraft tritt, sieht ...

Kinder aus Regenbogenhaus erlebten tolle Ferien

Natürlich fiel in diesem Herbstferien Corona bedingt alles etwas anders für die Kinder des Regenbogenhauses ...

RV Kurtscheid veranstaltet sein zweites Turnierwochenende

Nachdem die heimische Reiterin des RV Kurtscheid (RVK), Lisa-Marie Peters, mit ihrem Pferd "Toledo" bei ...

Wettbewerb Plastik 4.0: Digitale Beiträge im Kampf gegen die Plastikflut

Die Umweltministerin kürt die Gewinner des Wettbewerbs „Müll nicht rum: Plastik 4.0 – Neue Medien gegen ...

Werbung