Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Bildungsbegleitung (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen

Koch/Köchin (m/w/d) Großküche

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sachbearbeiter (m/w/d) Organisation und Verwaltung

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Gruppenleitung (m/w/d) in der Werkstatt

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Tagesförderstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Fahrräder nach Unfallflucht in Bonn beschädigt: Polizei sucht Besitzer

Nach einem Verkehrsunfall am 5. Juni 2026 in Bonn-Hochkreuz sind mehrere Fahrräder beschädigt worden. ...

Saunagruppe aus der Deichwelle spendet 600 Euro für Kindertrauerbegleitung

Eine Saunagruppe aus der Neuwieder Deichwelle hat mit einer gemeinsamen Spendenaktion ein Zeichen der ...

Ferienprogramm der Sayner Hütte: eine Zeitreise für Kinder mit Neugier, Ideen und Erfindergeist

Wer für die letzte Ferienwoche noch ein besonderes Erlebnis sucht, sollte jetzt schnell sein: Für das ...

116-fache Verstärkung für das Lebensmittelhandwerk der Region

Fleischer, Bäcker, Konditoren und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk wurden feierlich im Koblenzer ...

Drachenfelsschule verabschiedet Absolventen: "Staffel 10 beendet. Das Spin-off beginnt!"

Ein großer Meilenstein ist erreicht: Für die Schüler der Drachenfelsschule in Königswinter hieß es am ...

Baden im "Engerser Feld" bleibt komplett tabu

Trinkwasserschutzgebiet: Kreisverwaltung Neuwied weist ausdrücklich auf absolutes Badeverbot in den Seen ...

Weitere Artikel


Frösche und Kröten im Exotarium vom Zoo Neuwied

Wenn es draußen kalt und grau ist, sind die Tierhäuser des Zoo Neuwied ein beliebter „Zufluchtsort“ für ...

Der Überblick über die neuen Coronaregeln

Die 26-seitige „Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ tritt am 2. November 2020 in Kraft ...

Zoo Neuwied muss schließen

Die neue Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die ab Montag in Kraft tritt, sieht ...

Kinder aus Regenbogenhaus erlebten tolle Ferien

Natürlich fiel in diesem Herbstferien Corona bedingt alles etwas anders für die Kinder des Regenbogenhauses ...

RV Kurtscheid veranstaltet sein zweites Turnierwochenende

Nachdem die heimische Reiterin des RV Kurtscheid (RVK), Lisa-Marie Peters, mit ihrem Pferd "Toledo" bei ...

Wettbewerb Plastik 4.0: Digitale Beiträge im Kampf gegen die Plastikflut

Die Umweltministerin kürt die Gewinner des Wettbewerbs „Müll nicht rum: Plastik 4.0 – Neue Medien gegen ...

Werbung