Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Neue Inklusionscoaches in Raubach zertifiziert

In Raubach haben sechs Teilnehmer ihre Ausbildung zum Inklusionscoach erfolgreich abgeschlossen. Der ...

Neue Radservice-Station am Wiedradweg bei Roßbach eröffnet

In Roßbach wurde eine neue ADAC Radservice-Station eingeweiht. Diese bietet Radfahrern des Wiedradwegs ...

Vermisste 12-Jährige aus Remagen: Polizei bittet um Mithilfe

Seit Samstag (13. September 2025) wird die 12-jährige Hailey Sue M. aus Remagen vermisst. Zuletzt wurde ...

Jugendfeuerwehr zeigt Wirkung: Kind reagiert richtig bei Rauchmelder-Alarm

In Neuwied wurde der Ernstfall zur Lehrstunde: Ein Mitglied der Jugendfeuerwehr bemerkte einen ausgelösten ...

Gesund, stark und zufrieden: Handwerk punktet mit Prävention und Perspektive

Im Handwerk zählt nicht nur Können, sondern auch Gesundheit. Eine aktuelle Studie der IKK classic belegt: ...

Weitere Artikel


Frösche und Kröten im Exotarium vom Zoo Neuwied

Wenn es draußen kalt und grau ist, sind die Tierhäuser des Zoo Neuwied ein beliebter „Zufluchtsort“ für ...

Corona Kreis Neuwied: Ab Samstag neue Allgemeinverfügung in Kraft

Am Freitag, den 30. Oktober sind 32 neue Fälle vom Gesundheitsamt registriert worden. Die Summe aller ...

Der Überblick über die neuen Coronaregeln

Die 26-seitige „Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ tritt am 2. November 2020 in Kraft ...

Bad Honnef: Verkehrszählung an neuralgischen Punkten beginnt

Gute Nachrichten für Radfahrer und Freunde der klimafreundlichen Mobilität im Stadtgebiet: eine Verkehrszählung ...

Bürgermeister Hans-Günter Fischer lobt das große Engagement der Region

Angesichts immer neuer Corona-Infektionen auch in unserer Region sowie angesichts der Beschlüsse des ...

„Manege frei!“ in Feldkirchen: Kinder machten Zirkus

29 Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren hatten in der ersten Herbstferienwoche an der Grundschule ...

Werbung