Werbung

Nachricht vom 28.10.2020    

Verwaltungsgericht entscheidet: Wenn Wecker in Prüfung klingelt…

Die Klausur eines Studenten, dessen „Handy-Wecker“ während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der „Störung des Prüfungsverlaufs“ sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Koblenz. Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im „Flugmodus“ befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor rund 40 Meter entfernt von seinem Klausurarbeitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungsversuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit „nicht ausreichend“ bewertet. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren machte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht unter anderem geltend, am Vortag der Prüfung einen wichtigen Termin gehabt zu haben. Der Wecker habe ihm als Erinnerungsstütze gedient. Danach habe er vergessen, diesen auszustellen. Außerdem sei er davon ausgegangen, durch das Einschalten des „Flugmodus“ auch die Weckfunktion deaktiviert zu haben.

Die Klage hatte Erfolg. Die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausurgrundsätze, so die Koblenzer Richter, böten keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des „Handy-Weckers“ als Täuschungsversuch zu werten. Zwar sei es hiernach verboten, elektronische Sende- und Empfangsgeräte eingeschaltet mit in den Prüfungsraum zu nehmen. Ob das sich im „Flugmodus“ befindliche Mobiltelefon in diesem Sinne eingeschaltet und damit kommunikationsbereit gewesen sei, könne aber offenbleiben. Denn ein Verstoß gegen diese Bestimmung sei – anders als zum Beispiel die Mitnahme eines Handys an den Klausurarbeitsplatz – nicht sanktionsbewehrt. Die Grundsätze der Rechtsklarheit und Bestimmtheit erforderten aber, dass durch die einschlägigen Bestimmungen zum Prüfungsverfahren sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge eindeutig festgelegt seien. Fehle es hieran, sei es nicht gerechtfertigt, eine Klausur mit der Note „nicht ausreichend“ zu bewerten.



Diese Benotung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des „Handy-Weckers“ der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei gemessen an den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig. Einer eventuellen Störung anderer Prüflinge durch das Klingeln habe durch eine kurze Schreibverlängerung begegnet werden können. Zudem lägen für ein vorsätzliches Handeln des Klägers keine Anhaltspunkte vor.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2020, 4 K 116/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Prof. Dr. Christoph G. Wölfl auf dem Enneker Forum Tegernsee 2026: Zivile Verteidigung im Fokus

Vom 15. bis 17. Juni 2026 fand das renommierte Enneker Forum Tegernsee statt, bei dem sich Experten über ...

Erfolgreicher Abschluss: 408 Azubis im Landkreis Neuwied feiern ihren Erfolg

In der food akademie in Neuwied fand am 1. Juli eine besondere Feier statt: 408 junge Menschen erhielten ...

Neues Kundencenter der Stadtwerke Neuwied öffnet bald

Die Stadtwerke Neuwied bereiten sich auf den Umzug ihres Kundencenters vor. Eine Woche lang bleibt die ...

Impulse für Unkel gesetzt

Die Stadtspitze ist seit zwei Jahren im Amt. Projekte für Infrastruktur, Lebensqualität und gesellschaftlichen ...

"Deutsche Glasfaser" nimmt jetzt auch Abstand vom geplanten Ausbau in Bad Honnef

Die "Deutsche Glasfaser" hat der Stadt Bad Honnef mit Schreiben vom 2. Juli 2026 mitgeteilt, dass sie ...

Berufseinstieg mit Perspektive: Neun Nachwuchskräfte starten duales Studium im Finanzamt Neuwied

Am 1. Juli 2026 haben neun Nachwuchskräfte ihr duales Diplom-Studium zum Finanzwirt oder zur Finanzwirtin ...

Weitere Artikel


Malu Dreyer erklärt die beschlossenen coronabedingten Einschränkungen

Am heutigen Nachmittag (28. Oktober) haben die Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten sich ...

Rüddel und Klöckner fordern vom Land Absage von Karneval

Die Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner und der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete, ...

Ein starkes Signal in Corona-Zeiten: 5.000 Euro-Spende an die DRK-Kinderklinik Siegen

Die Beyer-Mietservice KG hat an die DRK-Kinderklinik 5.000 Euro gespendet. Dieter Beyer, Gründer und ...

Abwechslungsreiche Herbst-Wanderung um Höhr-Grenzhausen

Die letzte geführte Wanderung des Jahres 2020 der Touristen-Information Kannenbäcker Land startete am ...

Westerwälder Rezepte: Bratkartoffeln mit Speck und Spiegelei

Heimat tut gut und schmeckt gut! Aus diesem Grund wollen wir regelmäßig Rezepte aus dem Westerwald veröffentlichen ...

Kfz-Zulassungsstelle gibt aktuelle Öffnungsregelungen bekannt

Wegen der teilweise reglementierten Terminvergabe weist die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung ...

Werbung