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Nachricht vom 25.06.2020    

Webkonferenz für Vereine in Not stieß auf reges Interesse

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Schutzschirm für Vereine in Not aufgespannt. Sven Lefkowitz hat gemeinsam mit Randolf Stich, dem Staatssekretär im Innenministerium Vereine aus der Region zur einer Webkonferenz eingeladen, um deren Fragen und Anliegen zu besprechen.

„Sven Lefkowitz während seiner Webkonferenz ‚Hilfen für Vereine in Not‘.“ Foto: privat

Neuwied. Die Corona-Pandemie hat in viele Vereinskassen tiefe Löcher gerissen. Mit dem Hilfsprogramm will die Landesregierung Vereinen unter die Arme greifen, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Durch das Landesprogramm können in Not geratene Vereine mit einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro rechnen. Dafür stellt das Land insgesamt 10 Millionen Euro bereit. Das Programm richtet sich an Sportvereine, Musik-, Kultur- und Gesangvereine aber auch an Vereine im sozialen Bereich.

Aber wie funktioniert das Hilfsprogramm und wie kann ein Verein an der Unterstützung teilhaben? Mit mehr als einem Dutzend Vereinsvertretern erläuterte der Landtagsabgeordnete zusammen mit Staatssekretär Randolf Stich, die geltenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

Die Konferenz-Teilnehmer wurden informiert über Hilfen sowohl über den Schutzschirm als auch in Form von steuerlichen Erleichterungen oder Kreditvergaben erhalten. „Das Schutzschirm-Programm ist im Mai gestartet und läuft bis Ende des Jahres. Um Hilfen erhalten zu können, muss der Verein gemeinnützig sein und eine finanzielle Notlage begründen. Er darf keine Ansparungen haben, zweckgebundene Rücklagen hingegen sind möglich. Unterstützung bekommt man zum Beispiel bei Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten, unabwendbaren Reparaturkosten, Stornierungskosten und Kreditverpflichtungen. Die maximale Obergrenze der Hilfe beträgt 12.000 Euro.

Ein Antrag kann dabei beispielsweise auch vorerst auf 3.000 Euro Zuwendung eingereicht und durch nochmalige Antragstellung bei Bedarf erhöht werden. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Vereinen kann das Finanzamt zudem die Steuern herabsetzten oder stunden. Sportvereine können die Unterstützung beim Sportbund Rheinland beantragen, auf dessen Homepage ist ein umfangreicher Katalog mit Fragen und Antworten einsehbar“, fasste Staatssekretär Randolf Stich den Weg für diese Gruppe zusammen.



„Wir freuen uns, dass es gemeinsam gelungen ist, auch kommunal einen Beitrag zur Unterstützung der Vereine auf den Weg zu bringen. Seit kurzem gibt es Vereinshilfen durch die Neuwieder Stadtwerke (SWN) in Höhe von insgesamt 150.000 Euro. Die SWN unterstützt die Vereine in ihrem Versorgungsgebiet mit einem maximalen Auszahlungsbetrag von 5.000 Euro. Das Antragsverfahren läuft noch bis zum 14. August“, berichtet Sven Lefkowitz.

Neben Fragen zur finanziellen Hilfe interessierten sich die teilnehmenden Vereinsvertreter ebenso für die Maßnahmen bezüglich der einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Wiederaufnahme von Trainings- oder Übungseinheiten. Deren Bestimmungen sind weiterhin in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung einsehbar, oder sind auf der Homepage unter www.sven-lefkowitz.de zu finden.

Sven Lefkowitz zeigte sich erfreut über die rege Diskussion und betont abschließend: „Wir wollen sicherstellen, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die Vereinsvielfalt erhalten bleiben. Sie dürfen durch Corona nicht gefährdet werden. Die Vereine haben meine volle Unterstützung und ich stehe gerne als Ansprechpartner auch in Zukunft zur Verfügung“.


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