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Nachricht vom 14.06.2020    

Photovoltaik-Anlagen müssen in das Marktstammdatenregister eingetragen werden

INFORMATION | Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls Batteriespeicher in das Marktstammdatenregister eintragen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Das gilt auch, wenn die Anlage bereits seit vielen Jahren läuft und an verschiedenen anderen Stellen registriert ist. Wer zusätzlich einen Batteriespeicher für seine Eigenversorgung nutzt, muss auch diesen erfassen.

Symbolfoto

Koblenz. „Wird eine Neuanlage in Betrieb genommen, muss diese innerhalb eines Monats online in das Marktstammdatenregister eingetragen werden", darauf weist Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale hin. „Bereits laufende Anlagen müssen bis Ende Januar 2021 eingetragen werden."

Je nach Anlagenart werden unterschiedliche technische Daten abgefragt. Damit schon bei der Registrierung alle benötigten allgemeinen Daten zur Hand sind, kann man Registrierungshilfen der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung nutzen. Einige Angaben können auch nach der eigentlichen Registrierung noch nachgetragen werden.

„Wer die Anlage nicht fristgerecht einträgt, verliert schlimmstenfalls einen Teil seines Anspruchs auf EEG-Vergütung und erhält nicht das komplette Geld für den eingespeisten Strom", so Müller. „Deshalb ist der Eintrag unverzichtbar." Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Sonst kann ein Bußgeld drohen.



Das Register ist bereits seit 31. Januar 2019 zu finden unter www.marktstammdatenregister.de.

Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale in Koblenz beantwortet weitere offene Fragen. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine telefonische Beratung per Rückruf ist möglich oder ab dem 24. Juni als persönliche Beratung. Eine Terminvereinbarung für die Beratungen
ist unter Telefon (0261) 12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp möglich.

Die Servicehotline Energierecht ist montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr unter 0800 60 75 500 zu erreichen. Weitere Informationen zur Energieberatung unter www.energieberatung-rlp.de. VZ-RLP


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