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Nachricht vom 24.04.2020    

Corona-Krise könnte ÖPNV große wirtschaftliche Schäden zufügen

Der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach begrüßt die bundesweit diskutierte Frage der Finanzhilfen für den ÖPNV und fordert eine dauerhafte Absicherung des Angebots von kommunalen und privaten Unternehmen: „Nur mit einem Rettungsschirm für den Nahverkehr werden wir auch nach der Pandemie noch in der Lage sein, einen leistungsfähigen ÖPNV zu erhalten“.

Symbolfoto

Neuwied. Mit allen Mitteln müsse verhindert werden, dass Verkehrsunternehmen durch die wegen der Corona-Pandemie entstandenen Einnahmeeinbrüche in die Insolvenz geraten. Für eine zukunftssichere und ökologische Verkehrswende sieht Hallerbach einen starken ÖPNV als zwingend erforderlich an. Und nach der Krise sei der ÖPNV wieder eine wesentliche Stütze für eine funktionierende Wirtschaft sowie vor allem auch die Absicherung der Schülerbeförderung, so der Landrat weiter.

Die Fahrgastzahlen sind seit Beginn der Corona-Krise bundesweit um rund 80 Prozent eingebrochen. Entsprechend bleiben die Erlöse aus, die üblicherweise bundesweit rund eine Milliarde Euro monatlich betragen. Auch nach Rückkehr zum Normalbetrieb werden zunächst weitere Auswirkungen zu erwarten sein. Kunden könnten zum Beispiel den Nahverkehr aus Furcht vor Ansteckung meiden. Bis 2023 befürchten Fachleute der Branche Verluste bis zu zehn Milliarden Euro.

Unterstützung finden die Forderungen beispielsweise durch den Städtetag, der von Bund und Ländern ebenfalls einen Rettungsschirm fordert. Auch Kommunalunternehmen sollten in dieser Ausnahmesituation den Zugang zu staatlichen Hilfen erhalten.

Wegbrechende Einnahmen zum Beispiel bei der Gewerbesteuer, gleichzeitig steigende Ausgaben bei Gesundheitsämtern, Sozialämtern und Jobcentern belasten nach Hallerbachs Auffassung bereits jetzt über Gebühr, so dass die wichtige öffentliche Daseinsvorsorge ÖPNV nicht alleine auf dem Rücken der Kommunen lasten darf. Hallerbach: „Die Coronakosten dürfen am Ende nicht einfach von der einen auf die nächsttiefere Ebene durchgereicht werde. Hier in dieser gesamtstaatlichen Betroffenheit sehe ich ganz klar Land und Bund in der Unterstützerpflicht!“.

„Unsere primäre Aufgabe als Landkreis ist es, für die Beförderung unserer Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Dabei helfen uns neben kommunalen auch private Verkehrsbetriebe das ökologisch und ökonomisch wichtige Angebot eines ÖPNV aufrecht zu erhalten. Deshalb können wir nicht einfach zusehen wie die Unternehmen in Bedrängnis geraten. Sie sollten unbedingt Zugang zu den Liquiditätshilfen und Darlehensprogrammen von Bund und Ländern bekommen. Dies ist für den Erhalt einer funktionierenden Infrastruktur mindestens so essentiell wie bei anderen Wirtschaftszweigen“, macht Landrat Achim Hallerbach abschließend deutlich.


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