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Nachricht vom 08.06.2019    

615.000 Euro für private Dorferneuerung im Kreis Neuwied

Rund 615.000 Euro wurden dem Landkreis Neuwied für die diesjährige Förderung privater Dorferneuerung aus dem Dorferneuerungsprogramm des Innenministeriums zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Drittel mehr an Fördergeldern. Zusätzlich bekam der Landkreis Neuwied für die in den Jahren 2017 und 2018 bereits bewilligten und begonnenen Förderobjekte weitere Auszahlungsmittel in Höhe von 295.000 Euro vom Land überwiesen.

Symbolfoto

Neuwied. „Das ist ein sehr gutes Signal für die privaten Bauvorhaben in unseren Gemeinden“, betont der Planungsdezernent des Landkreis Neuwied Michael Mahlert und ergänzt: „Hierdurch können verstärkt zusätzliche wichtige Projekte zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur und Innenentwicklung in unseren Dörfern realisiert werden.“

Mahlert nimmt das erhöhte Fördervolumen nochmals zum Anlass, die privaten Bauherren auf die Verbesserungen der möglichen Förderung zu informieren. Denn in anerkannten Dorferneuerungsgemeinden wurde der Fördersatz für Vorhaben der privaten Dorferneuerung von bislang bis zu 30 Prozent auf nun bis zu 35 Prozent der Kosten erhöht. Die Zuwendungssumme insgesamt wird von bisher maximal 20.452 Euro auf nunmehr maximal 30.000 Euro erhöht.

Unter anderem sind für die Beantragung privater Dorferneuerungsmittel zwei wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen, dass das Bau-/Sanierungsobjekt in einer Dorferneuerungsgemeinde liegt. Das bedeutet, dass die Gemeinde über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügen muss. Zum anderen muss das Gebäude, das saniert werden soll, Baujahr 1960 oder älter sein.

Gefördert werden kann zum Beispiel die Schaffung von Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leer stehender Bausubstand (zum Beispiel eine Scheune), bauliche Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung wohnstättennaher Arbeitsplätze im Ortskern (zum Beispiel Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe), Erneuerung/Aus- und Umbau älterer Gebäude einschließlich Hof-, Garten- und Grünflächen und die Erhaltung/Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.



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„Das Dorferneuerungsprogramm ist zwar kein Abrissprogramm, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Teilabriss oder der komplette Abriss mit sich anschließendem Neubau im Ortskern in maßstäblicher, typisch dörflicher Architektur gefördert werden“, betont Mahlert.

„Bereits in den vergangenen Jahren haben wir mit unserem Fördervolumen für private Maßnahmen, ein hohes Niveau erreicht. Durch die Erhöhung der Fördermittel für den Landkreis Neuwied können wir dieses bislang schon hohe Niveau nochmals um ein weiteres Drittel steigern. Ich hoffe sehr, dass die potentiellen privaten Bauherren und Bauherrinnen rege von den erhöhten Fördermitteln Gebrauch machen und so zur Attraktivierung, zum Erhalt und zur Belebung unserer Gemeinden beitragen“, fügt Mahlert hinzu.

Für Infos stehen die beiden Mitarbeiterinnen im Bereich Dorferneuerung der Kreisverwaltung Neuwied, Margit Rödder-Rasbach, Telefon (0 26 31) 8 03-2 35 und Carina Baugut-Seyfried, Telefon (0 26 31) 8 03-4 02, für Fragen zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Dorferneuerungsreferat gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied.



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