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Nachricht vom 06.04.2019    

Stadt reagiert auf Pressemitteilung zu Sportplatz Feldkirchen

Regelungen, die für die Nutzung des Sportplatzes Feldkirchen gefunden werden, haben rechtlich keine Auswirkungen auf andere Sportplätze. Jede Anlage ist für sich mit Rücksicht auf die jeweilige Situation vor Ort zu beurteilen. Dies betont die Stadtverwaltung Neuwied.

Symbolfoto

Neuwied. Die Stadt widerspricht damit dem Eindruck, der in einer Pressemitteilung der CDU entsteht, wonach die Regelung in Feldkirchen das gesamte Vereinsleben infrage stelle.

Außerdem sei in Feldkirchen noch nicht das letzte Wort gesprochen, heißt es in der Erklärung weiter. Denn es handele sich zunächst um einen Zwischenvergleich, der geschlossen wurde, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Das Verwaltungsgericht habe nämlich vorgeschlagen, im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens für den Kunstrasenplatz ein detailliertes Lärmgutachten einzuholen. Dieses Verfahren läuft noch.

Die in dem Zwischenvergleich vereinbarten Nutzungszeiten für den Sportplatz seien im Übrigen mit dem Vorstand des SV Feldkirchen so abgestimmt worden, erklärt die Verwaltung abschließend.




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