Werbung

Nachricht vom 01.07.2018    

Hoverboard darf nicht im öffentlichen Bereich gefahren werden

INFORMATION | Bei den Verkehrskontrollen der Polizei der letzten Wochen lag das Hauptaugenmerk diesmal auf den motorisierten Zweirädern. Zwei der kontrollierten Fahrzeuge wiesen die Besonderheit auf, dass die beiden Räder nicht hintereinander sondern nebeneinander angebracht waren. Es handelte sich dabei auch nicht um die mittlerweile allgemein bekannten Segways, sondern um sogenannte Hoverboards.

Dies ist nicht erlaubt. Foto: Polizei

Region. Das sind zweirädrige Boards ohne Lenkstange, die mittels eines Elektromotors angetrieben und durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden. Dabei erreichen sie Geschwindigkeiten von bis zu 25 Stundenkilometer. Die Kontrollierten waren völlig überrascht, als die Beamten ihnen erklärten, dass man mit einem Hoverboard nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren darf und zudem einen Führerschein braucht. Gleiches gilt für ähnliche Spaßfahrzeuge wie Mono- oder Solowheels.

Daher möchte die Polizei nun eingehender zum Thema Fun-Fahrzeuge informieren:
Welchen rechtlichen Normen unterliegen Fun-Fahrzeuge zum Beispiel Hoverboards? Da die elektrisch angetriebenen Boards laut Hersteller meist eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilomeeter erreichen, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge unterliegen der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung", der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung", dem Fahrerlaubnis-, Pflichtversicherungs- und Steuerrecht. Hinzu kommen fehlende verkehrstaugliche Beleuchtung, Brems- und Lenkvorrichtungen. Ein Hoverboard kann aus den genannten Gründen keine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum erhalten. Unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden.

Was gehört zum öffentlichen Verkehrsraum? Der öffentliche Straßenverkehr umfasst alle Straßen, Gehwege, Fahrradwege, Parkplätze und Fußgängerzonen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Somit ist es nicht zulässig, wie nun oftmals beobachtet, mit den Fahrzeugen unter anderem auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu fahren. Selbst als Fußgänger ist man Teil des öffentlichen Straßenverkehrs.



Außerdem ist wichtig:
- Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge besteht gemäß dem Pflichtversicherungsrecht Versicherungspflicht. Versicherungen bieten bislang keine derartige Haftpflichtversicherung für Hoverboards an. Im Schadensfall übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht, da der Unfallschaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde.
- Das Führen von Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Kraftfahrzeugversicherung ist eine Straftat.
- Um ein Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, benötigt der Fahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Liegt die Fahrerlaubnis nicht vor, begeht sowohl der Nutzer als auch der Fahrzeughalter eine Straftat gemäß § 21 I Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Die Polizei empfiehlt den Besitzern von Hoverboards und anderen Fun-Fahrzeugen folgendes:
Fahren Sie ausschließlich auf Privatgrundstücken und tragen Sie Sorge, dass die Fun-Fahrzeuge nur dort genutzt werden!

Beachten Sie, diese Vorschriften gelten auch für Ihre Kinder!

Seien Sie sich den verkehrsrechtlichen Bestimmungen vor dem Kauf eines Hoverboards bewusst!

Schützen Sie sich und alle Fahrer vor schweren Verletzungen, indem Sie einen Helm und Schutzkleidung tragen!

Achten Sie auf Hinweise des Herstellers!
(PM der Polizei)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Großbrand in Gewerbehalle bei Oberraden – Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Ein Brand in einer Gewerbehalle im Industriegebiet Oberraden löste am Dienstagmorgen (29. April) einen ...

"Wie et fröher wor": Sonntagsspaziergang über den Steimel zur Paffrather Eiche

Da steht sie noch, groß und stolz: Über Jahrzehnte hinweg gehörte die Paffrather Eiche zu einem markanten ...

PKW brannte auf der A 3 bei Willroth: Mehrere Freiwillige Feuerwehren im Einsatz

Am Dienstag (29. April) wurden die Freiwilligen Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen, gegen 19.10 Uhr, ...

Gemeinsame Pläne für Windkraft: SWN und EVM gründen Projektgesellschaft

In Neuwied haben die Stadtwerke Neuwied (SWN) und die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) eine neue Gesellschaft ...

BGW-Fotoausstellung beleuchtet den pädagogischen Alltag in Neuwied

In Neuwied wird der Marktplatz zur Bühne für eine besondere Fotoausstellung. Seit Freitag (25. April) ...

Gemeinsam Deutsch lernen: Mütter und Großmütter in Neuwied auf Sprachkurs

In Neuwied bietet die Volkshochschule einen besonderen Sprachkurs an, der sich gezielt an Mütter und ...

Weitere Artikel


Neue Herausforderung für den Reiterverein Kurtscheid

Der Termin – das dritte Wochenende im Juli – steht jedes Jahr fest. Der Austragungsort wechselt. Mit ...

Haltungsbedingungen im Zirkus fair vergleichen

Der Zirkus Krone hatte während seines Gastspiels in Neuwied alle Stadtratsfraktionen eingeladen, sich ...

Kai Guting ist neuer Schützenkönig in Heimbach-Weis

Großartige Stimmung, bestes Sommerwetter und reibungslose Organisation: Besser konnten die Voraussetzungen ...

Mit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal Pause

Davon gehen wir eigentlich aus: Wenn im Sommer endlich der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung ...

Voltigierer Kurtscheid sind Landes-Vizemeister

Die Kurtscheider Pferde „Earl of Derby“ und „Cloony“ waren bei der Landesmeisterschaft der Voltigierer ...

Auto lag an Autobahnausfahrt auf dem Dach

Am Sonntagmorgen, den 1. Juli gegen 4:55 Uhr, wurde der Autobahnpolizei Montabaur durch Verkehrsteilnehmer ...

Werbung