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Nachricht vom 08.05.2018    

Infos zur Flurbereinigung in Feldkirchen und Rodenbach

Am Mittwoch, 23. Mai, 19 Uhr, wird in der Aula der Blindenschule in Neuwied-Feldkirchen eine Informationsveranstaltung sowie eine Akzeptanzabfrage zum Bodenordnungsverfahren Feldkichen/Rodenbach durchgeführt. Alle Grundstückseigentümer sind eingeladen und können abstimmen. Nach der Eröffnung durch Neuwieds Bürgermeister Michael Mang referieren Vertreter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald – Osteifel (DLR) und des Forstamtes Dierdorf zum Thema Bodenordnung/Flurbereinigung im Bereich Feldkirchen/Rodenbach. Insbesondere auf die geänderten Verfahrensvorschriften wird dabei eingegangen und offene Fragen zum Thema beantwortet.

Symbolfoto

Neuwied. Die Flurbereinigung, die auch in den angrenzenden Ortsgemeinden Leutesdorf und Hammerstein betrieben wird, reduziert die Anzahl der Grundstücke und verbessert somit die Möglichkeit für eine Bewirtschaftung der Flächen. Zugleich wird dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich verbessert. Dies stellt häufig im kleinparzellierten Privatwald ein Problem dar. Im Rahmen des vorgesehenen Flurbereinigungsverfahrens wird auch der Waldwegebau gefördert, die Erschließung aller Flächen und der Erholungsfaktor aller Beteiligten verbessert.

Allerdings werden solche Bodenordnungsverfahren gemäß Beschluss der Landesregierung nur noch durchgeführt, wenn sie mit einem hohen Nutzen für die Agrar-/Forststruktur und den ländlichen Raum verbunden sind. Die letztendliche Entscheidung, ob ein beantragtes Verfahren genehmigt wird, ist dem zuständigen Ministerium nach einer zuvor durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung vorbehalten. Damit ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet werden kann, müssen mindestens 70 bis 75 Prozent der Grundstücks¬eigentümer dies befürworten.



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Wünschenswert ist deshalb eine rege Beteiligung der rund 340 Grundstückseigentümer in diesem Bereich an der Informationsveranstaltung am 23. Mai, denn im Anschluss wird ein vereinfachtes Eigentümerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Jeder Eigentümer hat dann die Möglichkeit mittels eines Stimmzettels entsprechend seines Flächenanteils und mit jeweils einer Stimme an dieser wichtigen Entscheidung mitzuwirken.



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