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Nachricht vom 09.03.2017    

Wieder ein Unfallflüchtiger dank aufmerksamen Zeugen gestellt

Die Neuwieder Polizei konnte dank eines aufmerksamen Zeugen wieder eine Unfallflucht aufklären und gegen den Verursacher ein Strafverfahren einleiten. Weiterhin mussten sich die Beamten mit einem Auffahrunfall beschäftigen, den offensichtlich ein rücksichtsloser Radfahrer ausgelöst hat.

Symbolfoto

Neuwied. Am 8. März um 14:09 Uhr befuhren die Geschädigte und die Unfallverursacherin in genannter Reihenfolge die Langendorfer Straße von der B42 kommend in Fahrtrichtung Innenstadt Neuwied. Am Kreisverkehr Ecke Elfriede-Seppi-Straße wollten Beide nach rechts in diese abbiegen. An einem Fußgängerüberweg querte plötzlich ein Radfahrer die Fahrbahn. Die Geschädigte bremste hieraufhin ihren PKW stark ab, sodass es zu keiner Kollision mit dem Radfahrer kam. Die Unfallverursacherin konnte aufgrund von Unachtsamkeit und mangelnden Sicherheitsabstandes nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem vorrausfahrenden Fahrzeug der Geschädigten.

Die Beifahrerin im Fahrzeug der Geschädigten wurde hierbei leicht verletzt. Der entstandene Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich auf mindestens 2.000 Euro. Der Radfahrer konnte im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme nicht mehr festgestellt werden.

Verkehrsunfall mit Flucht und wiederum ein aufmerksamer Zeuge
Der geschädigte Fahrzeugführer hatte seinen PKW am 8. März in der Schlossstraße in Höhe des Anwesens 54 zum Parken abgestellt. Der unfallflüchtige Fahrzeugführer fuhr gegen 15 Uhr rückwärts gegen die vordere Stoßstange/ Kennzeichen des Geschädigten. Es entstand ein Sachschaden von 500 Euro. Im Anschluss entfernte sich der Unfallflüchtige von der Unfallstelle.




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Als der Geschädigte zu seinem Fahrzeug zurück kam bemerkte dieser den Schaden nicht und fuhr zunächst los. Ein aufmerksamer Zeuge fuhr dem Geschädigten hinter her und forderte diesen mittels Lichthupe zum Anhalten auf. Der Zeuge machte den Geschädigten sodann auf dessen Sachschaden am Fahrzeug aufmerksam. Zudem übergab der Zeuge ein gefertigtes Lichtbild des verursachenden PKW. Aufgrund des auf dem Foto abgebildeten Kennzeichens konnte der beschuldigte Fahrzeugführer noch am selben Abend ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.


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