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Nachricht vom 02.03.2017    

Hallerbach fordert bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand

Am 9. März wird der Deutsche Bundestag über das neue Verpackungsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz soll die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst werden. Für den 1. Kreisbeigeordneten und Abfallwirtschaftsdezernenten Achim Hallerbach ist der aktuelle Gesetzesentwurf aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. Hallerbach hat daher die SPD-Bundesumweltministerin Hendricks in einem dringlichen Schreiben gebeten, das Verpackungsgesetz zu stoppen und sich stattdessen wieder für die kommunale Abfallentsorgung einzusetzen.

Achim Hallerbach fordert bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand. Foto: privat

Neuwied. Hallerbach sieht keinen Sinn darin, per Gesetz ein teures System zu verfestigen, das kaum ökologische Fortschritte bei der Verpackungsentsorgung gebracht hat. Denn tatsächlich sind Mehrwegverpackungen weiter im Rückgang und nur rund 20 Prozent der aufbereiteten Kunststoffabfälle werden in neuen Produkten eingesetzt. Dabei sind die Kosten der getrennten Erfassung von Leichtverpackungen für den Bürger je Tonne deutlich höher als die kommunalen Entsorgungskosten. Er ist überzeugt, dass das Verpackungsgesetz keinen ökologischen Mehrwert bringt, sondern die Kosten des Gesamtsystems weiter in die Höhe treiben und der Verpackungswirtschaft Profite zu Lasten der Kommunen sichern wird.

"Wir wollen vielmehr, dass das Verpackungsgesetz den Kommunen eine einheitliche Wertstoffsammlung ermöglicht", fordert Achim Hallerbach, der gleichzeitig auch Geschäftsführer des bundeslandübergreifenden Abfallzweckverbandes Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) ist. "Auch sollte die unlogische Unterscheidung von Verpackungen und Nicht-Verpackungen ein Ende finden. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen endlich die Möglichkeit erhalten, die Abfalltrennung nach Stoffen vorzunehmen. Wir wollen alle Kunststoffe als Wertstoff erfassen, statt nur die Spülmittelflasche zum Recycling, die ausgediente Spülschüssel aber in den Restabfall zu geben."

Mit großer Sorge betrachtet Hallerbach auch den vorgesehenen Aufbau einer sogenannten "Zentralen Stelle", gegen die auch das Bundeskartellamt erhebliche Bedenken vorgebracht hat. Denn diese Zentrale Stelle soll zwar wie eine Behörde den Verpackungsmarkt überwachen, aber trotzdem durch eine privatrechtliche Stiftung der Verpackungshersteller gebildet werden. "Damit würde der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht", befürchtet Hallerbach, der anstelle der von Wirtschaftsinteressen geleiteten Zentralen Stelle eine von der Bevölkerung demokratisch kontrollierbare Einrichtung fordert. Es klinge schon paradox, wenn der Inverkehrbringer von Verpackungsabfällen sich selbst überwacht und damit alle seine Kosten auf den Verbraucher und auf die Kommunen abwälzt, eine Gelddruckmaschine für die Industrie in 1A-Qualität.

"Eine bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand, vollzugstaugliche Regelungen, eine Stärkung des Ökodesigns von Verpackungen oder wirksame Abfallvermeidungsmaßnahmen – all das wird mit dem vorgelegten Verpackungsgesetz nicht zu erreichen sein. Leider geht es hier um ein einseitiges wirtschaftliches Interesse und nicht um die Ökologie", ist der Neuwieder Abfallwirtschaftsdezernent überzeugt. Er appelliert daher an die verantwortliche SPD-Bundesumweltministerin, dem Gesetzesentwurf eine Absage zu erteilen und den Kommunen endlich die Erfassung und Verwertung aller Haushaltsabfälle zu übertragen.



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