Werbung

Nachricht vom 27.12.2016    

Augen auf beim Kauf von Silvesterfeuerwerk

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord macht auch in diesem Jahr auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Silvesterfeuerwerk aufmerksam. Denn es gibt Regeln und Gesetze, und die sind vom Handel aber auch den Verbrauchern einzuhalten. Dabei geht es um die Sicherheit. Die regionalen Gewerbeaufsichtsämter geben Auskunft.

Foto: SGD Nord

Region. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am Samstag, 31. Dezember. Vor Donnerstag, 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig: Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanweisung versehen sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf. Deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit der Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (zum Beispiel historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.

Weitere Informationen bietet der Flyer „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2“. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar: https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Abteilung_2/Sprengstoff/flyer-silvesterfeuerwerk2016_druck.pdf

Bei Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung.
Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel.: 0261 / 120-2019,


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


BenefitZ spendet 1.000 Euro für Winterkleidung bedürftiger Kinder

Damit bedürftige Kinder und Jugendliche gut durch die kalte Jahreszeit kommen, unterstützt der Neuwieder ...

Exerzitien im Alltag: Pastoraler Raum Neuwied lädt zum Innehalten ein

Mitten im Alltag zur Ruhe kommen, den eigenen Blick schärfen und neue Kraft schöpfen: Der Pastorale Raum ...

Brohler Hafen vor neuen Chancen: Historische Anlage soll Zukunft bekommen

Historische Hafenanlagen am unteren Mittelrhein erzählen von Handel, Industrie und dem Leben am Rhein. ...

Horhausen: Oktobermarkt und Wohnmesse am 25. Oktober

ANZEIGE | Marktstände in der Ortsmitte, Messestände im Kaplan-Dasbach-Haus: Am Sonntag, 25. Oktober, ...

Herbstlaub: Wer ist verantwortlich und wie wird es richtig entsorgt?

Buntes Laub ist schön anzuschauen, verursacht aber auch viel Arbeit. Denn von Gehwegen muss es entfernt ...

Fortschritte beim Bau der Interimskita in Oberbieber

In Oberbieber nimmt der Bau der neuen Interimskita Gestalt an. Nach dem symbolischen Spatenstich im September ...

Weitere Artikel


Else: Kommentieren ja - aber keine falschen Namen

Else mahnt zum Jahresende: Wer kommentiert und eine Meinung hat, sollte dazu stehen. Es ist ja herrlich ...

Erwin Rüddel ruft zu Botschafter-Bewerbungen auf

„Selbstverständlich unterstütze ich das ‚Bündnis für Demokratie und Toleranz – Gegen Extremismus und ...

Muslimische Jugend ruft zum Schulterschluss gegen Terror auf

Als Reaktion auf den Anschlag am Montagabend in Berlin, bei dem 12 Menschen starben und Dutzende teils ...

Bürgerverein Lichtenberg sagt Danke

Der Bürgerverein Lichtenberg blickt auf ein ereignisreiches und zugleich erfolgreiches Jahr zurück. Der ...

Fortbildungsprogramm für pädagogische Fachkräfte

Die drei Kreisvolkshochschulen Neuwied, Altenkirchen und Westerwald präsentieren erneut gemeinsam ihr ...

Appell: Helfende Hände schlägt man nicht

Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz und die Unfallkasse RLP steuern dagegen: Gewalt gegen Einsatzkräfte ...

Werbung