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Nachricht vom 22.10.2016    

Kommunen sind schadenersatzpflichtig bei fehlenden Kita-Plätzen

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Ortsgemeinderat Straßenhaus sieht sich bestätigt mit ihrem Antrag zur alsbaldigen Realisierung einer dreigruppigen Kita am Ort. Das BGH-Urteil vom 20.10.2016 spricht Eltern das Recht auf Schadenersatz zu, wenn ihnen benötigte Kita-Plätze vorenthalten werden.

Straßenhaus. Mit dem seit 2008 geltenden Kinderförderungsgesetz ist das Recht auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind zwischen dem ersten und dritten Geburtstag verbrieft. Seit 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder in Kindertagespflege bundesweit.

Die Grünen-Fraktion hat mit ihrer Eingabe das „heiße Eisen“ angepackt, will vor Ort für alle Eltern den Rechtsanspruch erfüllt wissen, bevor das BGH-Urteil heute gefallen war. Nun hoffen die Antragsteller, dass der Druck durch den Richterspruch des Bundesgerichtshofes hilft, erforderliche Beschlüsse und Maßnahmen unverzüglich umzusetzen, auch wenn die Ortsbürgermeisterin bei von den Grünen höchst sachlich vorgetragenen Argumenten von unangebrachtem und unangemessenem Umgangston sprach.

Dieser Ansicht sollte bei den Verantwortlichen die Einsicht folgen, dass eine Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen vielmehr für die Eltern und Kinder unangebracht und unangemessen ist. Ansonsten können unnötige Zusatzkosten für Schadenersatzansprüche die Folge sein, wie der BGH heute mit seinem Urteil bestätigte.

„Wir sind froh, dass der BGH heute dieses Urteil gesprochen hat. Haben auf das Urteil schon lange gewartet - aber diese Rechtsstreitigkeiten dauern nun einmal eine gewisse Zeit. Es ist ein klares Signal an alle kommunal Verantwortlichen, endlich allerorten den Rechtsanspruch der Kinder auf Bildung und für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Familien sind keine Bittsteller. Familien leisten viel für die Gesellschaft. Es muss endlich bei allen Verantwortlichen ankommen, dass auch hier geltendes Recht umzusetzen ist,“ so Elisabeth Bröskamp und Herbert Krobb.




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Wenn 25 Kita-Plätze fehlen und nur in jedem dritten Fall Schadenersatz geltend gemacht wird, summiert sich das bei jährlich etwa 20.000 Euro Verdienstausfall (Teilzeitstelle – bei Vollzeit auch das Doppelte!) für die Kommune in drei Jahren auf rund eine halbe Million Euro. Dieses Geld ist wohl deutlich besser angelegt, wenn der bestehenden Verpflichtung Kita-Plätze vorzuhalten ohne Umschweife nachgekommen wird. Wichtiger Aspekt dabei ist auch, dass ein wohnortnahes Angebot existiert. Das ist nämlich ebenso gesetzlich geregelt wie die Bereitstellung zahlenmäßig ausreichender Betreuungsplätze.



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