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Nachricht vom 04.05.2016    

Kamillus-Klinik - unklare Vertragslage und Rechtsstreit

Seit Anfang des Jahres herrscht in Asbach Unruhe an der DRK Kamillus Klinik. Am 4. Mai fand in Koblenz vor dem Arbeitsgericht der erste Prozesstag im Rechtsstreit des entlassenen Geschäftsführers mit der DRK Trägergesellschaft Südwest statt. Die Fronten sind verhärtet, eine Einigung derzeit nicht in Sicht.

Im neuen Justizzentrum gab es noch keine Entscheidung. Foto: Wolfgang Tischler

Asbach/Koblenz/Mainz. Ende letzten Jahres, kurz vor Weihnachten, wurde dem damaligen Geschäftsführer der Klinik Peter Pfaffenberger gekündigt. Dies hat der Geschäftsführer nicht hingenommen und Klage eingereicht. Eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht war gescheitert. Am 4. Mai kam es zur ersten strittigen Verhandlung. Im Mittelpunkt stand das Vertragsverhältnis, das immer noch nicht klar ist. Bekanntlich ist der in 2013 geschlossene Übernahmevertrag durch das DRK zum Zeitpunkt der Kündigung wegen einer aufschiebenden Bedingung noch nicht wirksam gewesen. Wir berichteten.

Wie der Vertreter des DRK, Justitiar Thomas Wels, in der Verhandlung bestätigte, ist der Vertrag immer noch schwebend. Derzeit verhandelt das DRK mit dem Orden neu. Details wurden nicht genannt. Jedoch soll die Laufzeit nun 50 Jahre statt 12 Jahre betragen. Die Oberschwester Gabriela fährt am 6. Mai deswegen nach Rom.

Richter Dr. Jan Valentin meinte: „Es ist viel geschrieben und Porzellan zerschlagen worden. Es geht hier nicht nur um die Kündigung, sondern auch um die Reputation von Peter Pfaffenberger.“ Der Richter ließ durchblicken, dass er aus seiner Sicht keine Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit bestehe. Dem pflichtete DRK-Anwalt Wels uneingeschränkt bei.

Als wesentliche Punkte der Kündigung werden seitens des DRK angeführt: Erhebliche Abweichung vom Stellenplan, Betriebsverlust von 1,3 Millionen anstelle eines ausgeglichenen Ergebnisses, Einsparmöglichkeiten nicht genutzt, Quartalsberichte geschönt und Sitzungsniederschriften nicht weitergegeben.



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Diesem Vortrag widersprach der Anwalt der Klägerseite, Jochen Alfes, vehement. Sein Mandat Pfaffenberger war aufgrund des nicht rechtskräftigen Vertrages nie in der Lage freie Entscheidungen zu treffen. Die Schwester Oberin habe noch immer die Fäden in der Hand gehalten, da sie laut Vertrag noch die Vertretung der Klinik hatte. Personalentscheidungen habe sie getroffen. Einsparungen habe sie nicht mitgetragen und blockiert. Durch das funktionierende Controlling sei das DRK zeitnah unterrichtet gewesen. Der wahre Grund laut Anwalt sei: „Die Oberin wollte Peter Pfaffenberger los werden. Jeder in der Klinik kann dies bestätigen.“

Zum Verlust wurde noch ein pikantes Detail angesprochen. Angeblich seien 400.000 Euro zu Lasten der Klinik als verlorener Zuschuss für laufende Baumaßnahmen an den Orden geflossen, deren Belege der Geschäftsführer, trotz wiederholter Mahnung, nicht zu Gesicht bekam, so der Vortrag von Klägeranwalt Alfes. DRK-Anwalt Wels reagierte bei dieser Ausführung ausgesprochen unwirsch ohne substantielle Aussage.

Die Beklagte will die geforderte Wiedereinstellung nicht vollziehen, auf die sie verklagt wird. Die entscheidende Frage wird sein: War Pfaffenberger leitender Angestellter oder hatte die Oberin noch alle Fäden in der Hand? Letzteres ist aufgrund des schwebenden Übernahmevertrages rein juristisch der Fall. Wer war und ist der Arbeitgeber, das DRK oder die Genossenschaft des Ordens? Das Arbeitsgericht hat noch keine Entscheidung getroffen. Wir werden über den Fortgang der Verhandlung weiter berichten. (woti)


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