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Nachricht vom 06.02.2015    

Ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch

Der Höhepunkt der närrischen Tage steht an, die Polizei gibt Tipps Oft geht das Feiern an den Karnevalstagen mit dem Konsum von alkoholischen Getränken einher. Wer sich jedoch für das „Trinken" entscheidet, sollte auf das Führen von Fahrzeugen – sei es das Auto oder das Fahrrad - in jedem Fall verzichten.

Wer Karneval mit Alkohol feiert, lässt das Auto stehen. Sonst drohen erhebliche Konsequenzen. Foto Wolfgang Tischler

Kreis Neuwied. Denn wer trotzdem fährt, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern Leben und Gesundheit von sich und anderen. Weiterhin drohen weitere Konsequenzen wie mehrmonatige Fahrerlaubnissperren, Punkte in Flensburg, empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Weiterhin versagt bei Unfällen unter Alkoholeinfluss der Versicherungsschutz des Fahrzeuges und das unter Umständen sogar dann, wenn man den Unfall überhaupt nicht selbst verursacht hat.

Viele meinen, man könne sich gefahrlos an die 0,5-Promille-Grenze herantrinken. Doch das ist ein Irrtum. Schon ab einer wesentlich geringeren Blutalkoholkonzentration verändern sich Bewusstsein und Reaktionsfähigkeit. Genau deshalb drohen auch schon ab 0,3 Promille - das sind meist "nur" zwei Glas Bier, ein Wein, Sekt oder Schnaps – bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und alkoholbedingten Auffälligkeiten strafrechtliche Konsequenzen. Normalerweise baut der menschliche Körper im Durchschnitt 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Das Gerücht, dies könne durch den Konsum von Kaffee oder Cola nach dem Alkoholtrinken beschleunigt werden, ist gänzlich falsch.

Auch das Fahrrad ist keine Alternative. Radfahrer im alkoholisierten Zustand sind in der Verkehrstauglichkeit ebenfalls eingeschränkt. Diejenigen, die einen Führerschein besitzen, können ebenfalls Punkte in Flensburg erhalten und sogar den Führerschein verlieren.



Kurzum: Wer dem Alkohol zuspricht, sollte zu Fuß gehen oder zu Alternativen wie Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln greifen. Andersherum: Wer mit Auto oder Fahrrad zur Feier kam und entgegen seinem Vorgaben Alkohol getrunken hat, sollte das Fahrzeug definitiv stehenlassen.

Denn wie bereits eine polizeiliche Kampagne vor einigen Jahren feststellte, ist „ohne Führerschein das ganze Jahr Aschermittwoch!"

Die Polizei Neuwied führt über die Karnevalstage regelmäßige Verkehrskontrollen, sowohl stationär als auch in mobiler Form, durch. Auch ist eine größer angelegte Alkoholkontrolle geplant. Darüber hinaus wird die Polizei Neuwied in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Jugendschutzkontrollen durchführen, denn der Konsum und der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.

Aber nicht nur der Alkohol spielt im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr eine wichtige Rolle: Narren sollten darauf achten, dass ihre Kostümierung beim Autofahren nicht hindert. So darf das Kostüm weder die Beweglichkeit noch das Sichtfeld einschränken, um dennoch optimal und vorschriftsmäßig reagieren zu können.



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