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Nachricht vom 22.12.2014    

Autokennzeichen können ab 1. Januar mitgenommen werden

Ab 1. Januar 2015 können Fahrzeughalter bei Wohnortwechsel ihre Kraftfahrzeug-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Anders als bisher in manchen Medien veröffentlicht, gilt dies aber nur bei Wechsel des Wohnortes. Bei Halterwechsel wird jedoch ein neues Kennzeichen für den neuen Zulassungsbezirk zugeteilt.

Ab Januar können die liebgewonnenen Kennzeichen bei Umzug bundesweit mitgenommen werden. Foto: Wolfgang Tischler

Kreis Neuwied. Unabhängig von der Kennzeichenzuteilung ist auf jeden Fall nach wie vor die Ummeldung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Hierfür ist der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und eine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) für die Kraftfahrzeug-Steuer vorzulegen.

Ebenfalls ab Januar bekommt der Fahrzeughalter die Möglichkeit, sein Fahrzeug auch online außer Betrieb zu setzen. Allerdings ist dies nur für Fahrzeuge, die ab 2. Januar 2015 zugelassen werden, möglich. Hierfür wird seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes ein gesondertes Portal eingerichtet, auf welches auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied mit einem Link verwiesen wird. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Personalausweises mit elektronischer Identifizierungsmöglichkeit. Bezahlt werden die Gebühren voraussichtlich per PayPal oder Kreditkarte.



Für weitere Fragen steht die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied (Telefon 02631-803320) natürlich zur Verfügung.


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