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Nachricht vom 02.03.2014    

Nicht versichert und ohne Fahrerlaubnis mit Mofa unterwegs

Ein Mofa, das mit zwei Personen besetzt, dafür aber nicht versichert war begegnete der Polizei Straßenhaus in der Nacht zum Sonntag, den 2. März. Daneben hatte die Fahrerin keine gültige Fahrerlaubnis.

Nur mit einem solchen Kennzeichen, in der Farbe schwarz, ist das Mofa ordnungsgemäß versichert. Foto: Marc Fleischer

Breitscheid. Einer Streifenbesatzung der Polizei Straßenhaus fiel in der Nacht zum Sonntag in Breitscheid-Siebenmorgen ein Mofa-Roller auf, der mit zwei Personen besetzt war. Das Versicherungskennzeichen war nach oben weggeknickt.

Neben der Tatsache, dass die 16-jährige Fahrzeugführerin nicht die erforderliche Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, stellten die Beamten auch fest, dass das Versicherungskennzeichen nicht mehr gültig war. Deshalb wurde eine Strafanzeige gegen die 16-jährige erstattet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass das Versicherungsjahr für solche Versicherungskennzeichen jährlich am letzten Tag im Februar ausläuft. Wer also ab dem 1. März mit seinem versicherungspflichtigen Fahrzeug fahren will, muss sich erst das neue Versicherungskennzeichen besorgen. Das jetzt gültige Kennzeichen hat eine schwarze Schrift.


Lokales: Rengsdorf & Umgebung
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