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Nachricht vom 17.09.2013    

Podium in Neuwied: Mehrstaatigkeit zulassen, Optionszwang abschaffen

Mit dem Bundestagsabgeordneten Josef Winkler und Miguel Vicente, dem Integrationsbeauftragten der rheinland-pfälzischen Landesregierung, diskutierten auf Einladung des grünen Ortsverbands Neuwied zwei Experten die Themen Optionszwang, Mehrstaatigkeit und Kommunales Wahlrecht für Drittstaatler.

Mit dem Bundestagsabgeordneten Josef Winkler und Miguel Vicente, dem Integrationsbeauftragten der rheinland-pfälzischen Landesregierung, diskutierten auf Einladung des grünen Ortsverbands Neuwied zwei Experten die Themen Optionszwang, Mehrstaatigkeit und Kommunales Wahlrecht für Drittstaatler.

Ergänzt wurde die Runde durch die Neuwieder Direktkandidatin für den Bundestag, Elisabeth Bröskamp, MdL. Alle drei Diskussionsteilnehmer bezogen Stellung für die Aufhebung des Optionszwangs, der von in Deutschland geborenen Kindern von Nicht-EU-Ausländern verlangt, dass sie sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden.

Die Regelung stellt einen Nährboden für innere Konflikte und familiäre Streitigkeiten dar. Josef Winkler, MdB wies darauf hin, dass statistisch etwa 70 Prozent der betroffenen Jugendlichen es bedauern, wenn sie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufgeben müssen.

Bröskamp forderte Anstrengungen auf der kommunalen Ebene, Migranten zu politischer Teilhabe anzuregen. Winkler sprach sich dezidiert für das Zulassen von Mehrstaatigkeit aus und für die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auch auf jene 60 bis 70 Prozent der in Deutschland lebenden Ausländer, die keine EU- Staatsbürgerschaft besitzen.



Vicente betonte, die rot-grüne Landesregierung wolle das Kommunalwahlrecht ausweiten. Dazu müsse jedoch die Landesverfassung geändert werden, und dem verschließe sich die CDU. Da Bremen derzeit vom Bundesverfassungsgericht die Ausweitung des Kommunalwahlrechts prüfen lässt, äußerte Winkler die Hoffnung, dass von dieser Seite Schwung in die Sache komme.

„Die Verfassung ist kein statisches Gebilde“, so Winkler. Veränderungen der allgemeinen Bevölkerungsmeinung flössen durchaus in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein. Und da Bundesrecht Landesrecht bricht, sei die Entscheidung des Gerichts auch für Rheinland-Pfalz maßgeblich. Eines sei jedoch klar: „Wer die Regierungsparteien unterstützt, unterstützt, dass sich nichts ändert.“


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