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Nachricht vom 02.03.2013    

Windpark Asberg schadet der Gelbbauchunke nicht

Die Naturschutzverbände Bundesverband für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben heftige Kritik geäußert am Windparkprojekt Asberg von Energieversorgung Mittelrhein (EVM) und Verbandsgemeinde Unkel. Besonders die Gefahr für eine seltene Froschart heben die Naturschutzverbände hervor. Karsten Fehr, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, entkräftet in einer aktuellen Stellungnahme die Ablehnungsgründe von BUND und NABU.

Die angebliche Vernichtung der Gelbbauchunke ist ein Hauptargument von Umweltverbänden gegen das Windparkprojekt Asberg. Die Befürworter behaupten das Gegenteil: Im Zuge der Baumaßnahmen würden Lebensräume für den Frosch geschaffen. Foto: Christian Fischer/wikipedia.de

Die Stellungnahme von Bürgermeister Fehr im Wortlaut:

„Die Vorwürfe von BUND und NABU sind nicht nachvollziehbar. Es hat mit dem NABU sowie der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde, der Ortsgemeinde Erpel und der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel mehrere Ortstermine im FFH-Gebiet Asberg gegeben. Allein der NABU war bei vier Terminen vor Ort beteiligt und hat sich sehr konstruktiv eingebracht. Alle Beteiligten stellten einhellig fest, dass die geschützte Gelbbauchunke, wegen der das Gebiet um den Asberg als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, akut gefährdet ist, weil die dortigen Tümpel, der Lebensraum der geschützten Unken, versanden.

Da seitens des Naturschutzes nicht ausreichend finanzielle Mittel für eine nachhaltige Sicherung des Lebensraums der Gelbbauchunke zur Verfügung stehen, waren sich die Teilnehmer einig, dass die notwendigen Sanierungsarbeiten im Rahmen der bei der Realisierung des Windparks erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Natur durchgeführt werden sollen.

Richtig ist somit das Gegenteil dessen, was BUND und NABU
behaupten: Der geplante Windpark ist keine Gefahr für die Gelbbauchunken und das FFH-Gebiet Asberg, sondern kann ihren dauerhaften Bestand sichern. Naturschutz und Windenergie-Nutzung stehen sich somit am Asberg gerade nicht widerstreitend gegenüber, sondern können durch eine abgestimmte konkrete Planung der einzelnen Windenergieanlagen und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Wohle beider Belange in Einklang gebracht werden.



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Nach den Vorgaben von EU, Bund und dem Land Rheinland-Pfalz ist ein FFH-Gebiet kein Ausschlussgrund für Windenergie-Anlagen. Die Naturschutzbelange müssen im Einzelfall abgewogen werden. Dies wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel sorgfältig vorbereitet und vom Verbandsgemeinderat entschieden. Schließlich müssen die zuständigen Genehmigungsbehörden darüber befinden.

Neben den bereits durchgeführten Ortsbesichtigungen und Besprechungen werden die Naturschutzverbände über den Naturschutzbeirat des Landkreises Neuwied in das Flächennutzungsplanverfahren einbezogen. Ein Termin dafür wurde bereits vor Wochen für April vereinbart.“

Abschließend stellt Bürgermeister Fehr ausdrücklich klar, dass die Gemeinden durch das Projekt kein Kostenrisiko eingingen. Es sei vertraglich vereinbart, dass die EVM sämtliche Kosten des Projekts trägt. Diese Regelung gelte auch für den Fall, dass sich der Windpark nicht realisieren lasse.


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