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Nachricht vom 19.03.2026    

Adresse führt zu Komplikationen: Wenn sich niemand für den Glasfaserausbau zuständig fühlt

Von Regina Morkramer

Ein kleines Haus in einem ehemaligen Feriengebiet gehört postalisch zu Roßbach, sein Besitzer ist jedoch in Neustadt (Wied) gemeldet. Nun ist unklar, welche Kommune für den Glasfaser-Ausbau in dem Gebiet zuständig ist. Das Ergebnis: Das Haus bleibt vorerst beim DSL-Kupferkabel.

(Symbolfoto: Pixabay)

Roßbach. Andreas Demant spricht von einem "Schildbürgerstreich", wenn er von seiner Situation erzählt. Vor einem Jahr hat der Software-Tester ein kleines Haus in dem ehemaligen Feriengebiet Als-Au gekauft. Postalisch gehört dieses Gebiet zu Roßbach und ist über die Postleitzahl 53547 Roßbach adressierbar. Die behördliche Meldeadresse gehört allerdings zu 53577 Neustadt (Wied), so stehe es auch in seinem Personalausweis. "Das führt manches Mal zu Koordinationsproblemen zwischen den Gemeinden. Schon beim Einzug haben mir die Nachbarn gesagt, dass die verschiedenen Kommunen sich nicht wirklich einigen können, welche Kommune für unseren Bereich zuständig ist, sei es beim Winterdienst oder eben jetzt beim Thema Glasfaser", berichtet Demant im Gespräch mit dem NR-Kurier. Denn wer an seiner Adresse Glasfaser verlegt, scheint derzeit völlig unklar.

Aktuell wird das Gebiet um das Haus von Andreas Demant mittels Überland-Kupferkabel mit DSL versorgt. "Es gibt häufige Unterbrechungen der DSL-Verbindung. Das ist für mich nicht tragbar, ich arbeite zu 100 Prozent im Home Office und bin auf eine stabile Verbindung angewiesen. Deswegen war ich froh, dass wenige Wochen nach meinem Einzug die Glasfaserarbeiten in der Gegend losgingen." In der Tallage, in der Andreas Demant wohnt, ist neben der DSL-Internetverbindung auch die Mobilfunkabdeckung extrem schlecht. Für den 48-Jährigen sind das alles Kriterien dafür, dass seine Siedlung im Förderprojekt des Kreises Neuwied für den Glasfaserausbau berücksichtigt werden könnte. Doch die zuständige Firma Muenet verlegt Glasfaser nur bis in die Nachbarstraße: Sein Teil der Straße "Unter der Ley" sei nicht im geförderten Ausbaugebiet vorgesehen, hat Demant selbst auf Nachfrage von der Firma Muenet erfahren. In der Nachbarstraße "In der Als-Au" dagegen verlegt Muenet Glasfaser, denn dieser Teil des Ortes gehört wiederum zu Sankt Katharinen in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein. Und die Verbandsgemeinde Linz am Rhein macht mit beim geförderten "Graue Flecken"-Programm. In der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, zu der die Straße "Unter der Ley" postalisch gehört, haben wiederum private Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des sogenannten Eigenausbaus den Glasfaser-Ausbau übernommen. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach jedoch gibt auf Nachfrage an, "dass das genannte Ausbaugebiet nicht im Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach liegt". Die Verbandsgemeinde Asbach, zu der Andreas Demants Meldeadresse gehört, sowie auch der Kreis Neuwied haben sich auf Anfrage nicht zur Ausbauthematik und den Zuständigkeiten geäußert.



Von privaten Telekommunikationsunternehmen hat Andreas Demant im Hinblick auf den Glasfaserausbau an seiner Adresse bisher auch noch nichts gesehen oder gehört. Damit sein Haus trotzdem mit Glasfaser versorgt wird, hat er der Firma Muenet angeboten, seinen Anschluss privat zu finanzieren, wenn sie ihn denn an seinem Haus umsetzen. "Muenet hat das jedoch ausgeschlossen, weil meine Adresse nun mal nicht im Ausbauplan des Kreises enthalten ist", schildert Demant frustriert. "Und das, obwohl durch unsere Straße Leerrohre für den Glasfaser-Ausbau geführt werden, um Nachbargemeinden anzuschließen!" Wie es mit seinem Glasfaser-Anschluss weitergeht, weiß der 48-Jährige derzeit nicht. "Aktuell sieht es aus, als falle ich komplett hinten runter."

Muenet: Geförderter Ausbau nach Adressen
Die Firma Muenet erklärt auf Anfrage, dass der Ausbau von ihrer Seite aus "ausschließlich adressbezogen und nicht straßenbezogen" abläuft - innerhalb der Förderung wird also analysiert, welche Adressen mit einer Verbindung von weniger als 100 Mbit/s unterversorgt sind und welche nicht. "Das kann dann durchaus zu abstrusen Konstellationen führen", erläutert Tobias Frenker, Leiter Marketing und Vertrieb bei Muenet. "Dann kann es vorkommen, dass in einer Straße zehn Häuser stehen und fünf davon bekommen einen geförderten Glasfaseranschluss und fünf nicht." Frenker betont dabei, dass nicht Muenet selbst prüft, welche Adressen ins Förderprogramm aufgenommen werden, sondern dass dies an anderen Stellen wie etwa von Breitbandkoordinatoren entschieden wird. Muenet werden die Förderadressen im Anschluss lediglich zur Verfügung gestellt. "Deswegen können wir auch auf Anfrage nicht einzelne Adressen einfach mit anschließen, selbst wenn die Rohre in der Straße liegen. Wir müssen uns in der Abwicklung rechtlich und finanziell im Rahmen der Förderung bewegen."

Auf den Fall von Andreas Demant angesprochen weist Tobias Frenker darauf hin, dass im Zuge der Bewertung von förderwürdigen Adressen "Fehler passieren" können, auch wenn diese nicht bei der ausführenden Firma Muenet liegen. "Dann kann ein Nachantrag gestellt werden und der Fördermittelgeber kann sagen, dass das Fördergebiet um weitere Adressen erweitert wird." Und noch eine Möglichkeit gibt es laut Frenker, um an einen Glasfaseranschluss von Muenet zu kommen, auch wenn die Adresse nicht im Fördergebiet liegt: "Wenn der geförderte Ausbau in einem Gebiet abgeschlossen ist, schauen wir, welche Cluster noch angebunden werden können, dann in eigenwirtschaftlicher Regie."


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