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Pressemitteilung vom 04.07.2025    

Westerwald Bank informiert zur neuen EU-Verordnung "Echtzeitüberweisung"

Im Oktober 2025 treten neue EU-Vorschriften für Echtzeitüberweisungen in Kraft, die den Zahlungsverkehr sicherer und effizienter gestalten sollen. Die Westerwald Bank eG informiert über die anstehenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kunden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Am 8. Oktober werden neue EU-Verordnungen zur Echtzeitüberweisung, auch bekannt als "Instant-Payment", wirksam. Diese Regelungen verpflichten alle Banken, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, Überweisungen in Echtzeit sowohl zu senden als auch zu empfangen. Die Westerwald Bank eG hat diesen Service bereits seit 2019 im Angebot und plant nun, ihn weiter auszubauen und offensiver anzubieten. Eine Änderung ist die Aufhebung des bisherigen gesetzlichen Limits von 100.000 Euro pro Überweisung. Künftig können Bankkunden dieses Limit individuell festlegen.

Ein weiteres Element der neuen Verordnung ist die Einführung der sogenannten "Empfängerüberprüfung" oder "Verification of Payee". Ab dem 8. Oktober wird bei jeder Überweisung überprüft, ob der angegebene Empfänger mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten erfolgt eine Warnung mit den Signalfarben rot oder gelb; bei korrekter Übereinstimmung gibt es grünes Licht. Dieses Verfahren soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erheblich erhöhen.



Die Westerwald Bank weist darauf hin, dass ihre Kunden in den kommenden Wochen persönlich über die Änderungen informiert werden und diesen aktiv zustimmen müssen, um weiterhin den Zahlungsverkehr über ihr Konto abwickeln zu können. Dies kann online, per App, Post oder telefonisch geschehen. Für Fragen steht die Service-Hotline unter 02662 961456 von montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr zur Verfügung. (PM/Red)



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