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Nachricht vom 23.04.2012    

Aktuelles zum "Westerwälder Wolf" - Gerüchteküche brodelt

71-jähriger Jäger aus dem Raum Köln schoss auf das Tier - Ergebnis der Obduktion frühestens am 2. Mai

Ist es ein Wolf, der tot im Bereich der Westerwälder Seenplatte am Samstag, 21. April aufgefunden wurde. "Durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz erfolgen derzeit noch Untersuchungen, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf handelt", schreibt die Polizeidirektion Montabaur im aktuellen Pressebericht vom 24. April. Ein 71-jähriger Mann gab zu, die Schüsse auf das Tier abgegeben zu haben. Das Umweltministerium verurteilt den Abschuss. Der NABU stellte Strafanzeige.

Hatte ein Wolf den Weg in den Westerwald gefunden? Noch fehlt die endgültige Bestätigung der Fachbehörden. Fotos: Polizei

Hartenfels. (Aktualisiert)Nach einer Mitteilung heute (25.4.) der Polizei in Montabaur handelt sich bei dem Schützen um einen 71-jährigen Jäger aus dem Bereich Köln. Der Mann hielt sich berechtigt im Revier auf. Nach seinen Einlassungen habe er bereits am Freitag, 20.04.2012 gegen 21:00 Uhr im Revier angesessen und mit einem Jagdgewehr auf einen „Hund“ geschossen, der mehrere Rehe hetzte. Da der „Hund“ nach dem Schuss davonlief, ging der Schütze davon aus, das Tier verfehlt zu haben.
Dass er das Tier tatsächlich getroffen hat, habe er erst durch die Medienberichterstattung erfahren.

Aktuell liegen noch keine Untersuchungsergebnisse vor, die zweifelsfrei bestätigen, ob es sich bei dem getöteten Tier tatsächlich um einen Wolf handelt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Untersuchungsstelle werden die Untersuchungsergebnisse frühestens Mitte nächster Woche vorliegen.

Zwischenzeitlich kursieren – so die Polizei in Montabaur - die wildesten Gerüchte zum Tatablauf und dem mutmaßlichen Täter, die aber nach Einschätzung der Polizei jeglicher Grundlage entbehren.

Am Samstag, 21. April, wurde die Polizei Hachenburg gegen 18:10 Uhr durch Spaziergänger vom Fund eines getöteten Tieres, vermutlich ein Wolf, im Bereich der Gemarkung Hartenfels, unweit des „Haiden Weiher“ informiert.

Am Fundort konnten Polizei und Jagdausübungsberechtige feststellen, dass das Tier offensichtlich durch eine großkalibrige Waffe getötet wurde.

Am 24. April teilte die Polizeidirektion Montabaur mit, dass sich am 23. April ein 71-jähriger Mann aufgrund der umfangreichen Medienberichterstattung bei der Kripo in Montabaur meldete und zugab, die Schüsse auf das Tier abgegeben zu haben. Zur Motivlage des Schützen und zu weiteren Einzelheiten machte die Polizei keine Angaben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird nach Abschluss der Ermitllungen über die strafrechtliche Relevanz der Tat zu entscheiden haben.

"Durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz erfolgen derzeit noch Untersuchungen, ob es sich bei dem toten Tier tatsächlich um einen Wolf handelt", hieß es in der Mitteilung.

Im Februar wurde erstmals vom Westerwälder Wolf in der Öffentlichkeit berichtet. Ende März gelang ein Foto eines Wolfes in der Nähe von Steimel, Kreis Neuwied, der NABU bestätigte damals das Vorkommen eines Wolfes im Westerwald.

NABU stellte Strafantrag
Berlin/Mainz. Der NABU hat wegen des getöteten Wolfes im Westerwald Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Unbekannt gestellt.
„Die Tötung des Wolfes ist eine hinterhältige Tat. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Tat und hoffen, dass der Schütze rasch ermittelt werden kann und hart bestraft wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Die Tötung eines Wolfes stelle einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. „Es handelt sich um eine streng geschützte Tierart, dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“, betonte Olaf Strub
vom NABU Rheinland-Pfalz.
Wölfe besiedeln seit 2000 erfolgreich wieder Deutschland. Aus diesen ersten Wölfen sind bis heute 14 Rudel entstanden. Dies überwiegend in dünner besiedelten Regionen. Einzelne Wölfe tauchen auch in den westlichen Bundesländern auf. Sie
sind die ersten Rückkehrer zukünftiger Wolfsrudel, die nach Einschätzung des NABU langfristig in allen Flächenbundesländern vorkommen werden. Eine Studie des
Bundesamtes für Naturschutz von 2007 fand bundesweit für den Wolf geeignete Lebensräume. Angesichts dieser Prognose sollte eine absichtliche Tötung des ersten
rheinland-pfälzischen Wolfes mit der gezielten Ausrottungder Art gleich gesetzt werden.
Der NABU begleitet seit 2005 die selbstständige Rückkehr des Wolfes nach Deutschland. In einem Projektbüro im Wolfsgebiet Lausitz werden die Erfahrungen mit dem Wolf in unserer Landschaft gesammelt. Bundesweit informiert der NABU über
die Rückkehr des scheuen Beutegreifers.




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1000 Euro Belohnung ausgesetzt
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) und der Deutsche Jagdschutzver-band in Berlin (DJV) verurteilen den Wolfsabschuss auf das Schärfste. Die Organisationen setzen eine Belohnung von 1.000,- Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ermittlung des Wolfs-Schützen führen, heißt es in der Pressemitteilung des Landesjagdverbandes.
„Wir sind entsetzt über diese traurige Nachricht“, sagt Kurt Alexander Michael, Präsident des LJV. „Der Wolfsabschuss muss lückenlos aufgeklärt und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden! Sollte es sich dabei um einen Jäger handeln, hat dieser mit einer hohen Geldstrafe und dem Entzug des Jagdscheins zu rechnen.“ Bei Mitgliedschaft des Wolfs-Schützen im LJV, werden verbandsinterne Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, verspricht Michael.

„Von einem Jäger wird – zurecht – mehr Sachverstand erwartet“, betont Michael. „Bei dieser Tat handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Die rheinland-pfälzische Jägerschaft bedauert diesen Vorfall zutiefst.“
Ende März wurde bekannt, dass ein Wolf im Westerwald gesichtet wurde. LJV-Präsident Michael hieß im Namen der Jägerinnen und Jäger des Landes den Wolf willkommen. Um Hürden und Vorurteile abzubauen, war – und ist – der LJV entschlossen, in Zusammenarbeit mit Experten und den verantwortlichen Behörden, einen Wolfsmanagementplan auszuarbeiten. Zudem verspricht Michael, auch in der Jägerschaft für mehr Akzeptanz für den Wolf zu werben.

Umweltministerium prüft Abschuss des mutmaßlichen Wolfes
Mit großem Bedauern hat Umweltministerin Ulrike Höfken die Nachricht vernommen, dass am Samstag ein mutmaßlicher Wolf in der Nähe von Hartenfels erlegt worden sei. „Falls sich herausstellt, dass es sich bei dem erschossenen Tier um den mehrfach gesichteten Westerwald-Wolf handelt, wäre das eine traurige Nachricht für unsere Region und ein Rückschlag für den Artenschutz“, so Höfken in der Pressemitteilung.
Erst vor wenigen Wochen sei der Wolf im Westerwald nach 123 Jahren erstmals wieder gesichtet worden. Das Umweltministerium hatte den Wolf als positive Nachricht für den Artenschutz begrüßt. „Mit diesem Nachweis haben wir die Hoffnung verbunden, dass sich eine ehemals ausgestorbene Art wieder in Rheinland-Pfalz ansiedelt“, erklärte die Ministerin.

Die Kriminalpolizei habe die Ermittlungen aufgenommen. Zurzeit werde ein Gentest durchgeführt. Damit könne voraussichtlich morgen definitiv geklärt werden, ob es sich bei dem erschossenen Tier tatsächlich um einen Wolf handele, informierte das Umweltministerium. Gegebenenfalls würde dies dann weitere polizeiliche Ermittlungen nach sich ziehen.
Ministerin Höfken betonte: „Der Wolf findet auch in unserem Bundesland geeigneten Lebensraum und könnte hier in friedlicher Koexistenz mit dem Menschen leben. Wir müssen ihn nur lassen.“ Das Umweltministerium erarbeite zurzeit einen Wolfs-Management-Plan, der sich an den bundesweiten Plänen zum Umgang mit Großraubtieren in Deutschland orientiere. Damit sei der Dialog mit allen Interessengruppen verbunden.



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Kommentare zu: Aktuelles zum "Westerwälder Wolf" - Gerüchteküche brodelt

11 Kommentare

@ Wolf-Fan > solche Wolfshetze wie Sie schreiben, haben Sie sich im Nick-Name völlig vergriffen!
Zu Ihrem Text und der Beschuldigung : "Vom Muffelwild wissen wir bereits das es von gemeinsam jagenden Wölfen (Rudeln) innerhalb kurzer Zeit ausgerottet wird."> ist vollkommener Schwachsinn, denn Muffelwild wurde tatsächlich hier künstlich angesiedelt und kommt ursprünglich hier natürlich nicht vor, in so fern, sollte Ihre gestrichen werden, da Muffelwild hier nur Jäger beglücken sollte*Jagdreform jetzt!

Beim 1. Satz stimme ich Ihnen zu, der Jäger sollte so gut über sein Revier informiert sein, dass er über die Anwesenheit des Wolfes Bescheid gewusst haben müßte/MUSS! Wir er sicher auch gewußt haben* Dann wird nun nur noch von 1 Jäger gesprochen, dieser war jedoch in Begleitung eines Jungjägers seines Sohnes, der wie es hier ebenso auf wildernder Hund tippte, ergo ebenso durch das Jägerabitur geflogen ist und, mit seinem Vater ebenso den Schein abgeben und Strafe entgegen nehmen müsste.
#11 von Sera, am 01.05.2012 um 07:44 Uhr
@die 2 Wolf gegnerischen Schreiber,Wolf-Fan(?)&Retnüg Xirroh, woher nehmen Sie bloß all diese Infos/Phantasieen?
Wölfe sind(so erwiesen)kaum eine Gefahr für Menschen,sehr wohl aber häufig verwechslungsbereiten schlechtsichtigen Jäger,die immer wieder die Zeitungen füllen,mit den durch sie angerichteten schrecklichen Jagdunfälle,/Unglücken.Sehr viele Menschen haben ANGST vor der vielen Hobby-Jägern,die die Sicherheit der Menschen tragisch gefährden!Dies ist nicht mehr hinzunehmen!Es bedarf hier einer DRINGENDEN GESETZÄNDERUNG,nur noch professionell geschulten,geprüften Personen eine Jagderlaubnis zu erteilen,so wie das Führen hochkalibriger Waffen!All die Hobbyjäger müssen dringend ihre Waffen und Jagdscheine abgeben,zum Schutz der allgemeinen Sicherheit,so wie der bedrohten Arten!Wir leben im Jahr 2012!Nicht im Wilder Westen,oder Mittelalter!!Dieser lebensgefährliche Zustand ist NICHT mehr hinnehmbar!Die Politik!MUSS! einschreiten,
im Sinne der Allgemeinheit!Nicht einzelner Hobbyisten!
#10 von Sera, am 01.05.2012 um 07:43 Uhr
Jäger in Deutschland können sich nicht mehr mit Unkenntnis oder Verwechselung herausreden. Dafür wurde schon zuviel informiert. Der Abschuss eines wolfsähnlichen Tieres (ob Wolf oder evt. "Hybrid") erfüllt mindestens den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.

Das Strafmaß was allerdings hier einige Autoren fordern und der Vergleich mit Mördern schießt weit über das Ziel hinaus, insbesondere wo die Tatumstände noch nicht mal vollständig geklärt sind. Wer jetzt schon von "gewaltbereit" und nicht "zurechnungsfähig" spricht, begibt sich auf das Niveau derer, die im Internet zur Lynchjustiz auf Verdächtige aufrufen.

Es werden weitere Wölfe folgen. Der Grundstock dafür ist im Osten gelegt. Über besenderte Tiere sollte die Verbreitung intensiv überwacht werden. Das gilt auch für Auswirkungen auf andere Wildtiere die zum Beutespektrum des Wolfes gehören. Vom Muffelwild wissen wir bereits das es von gemeinsam jagenden Wölfen (Rudeln) innerhalb kurzer Zeit ausgerottet wird.

Letztendlich gehört der Wolf dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit unterstellt, damit bei Problemtieren oder Überpopulationen handlungsfähigkeit besteht. Der Wolf ist ein Raubtier das sich in einem dicht besiedelten Land eventuell auch mal anders verhalten kann als in den unendlichen Weiten ferner Länder. Darauf sollte sich Deutschland vorbereiten.
#9 von Wolf-Fan, am 27.04.2012 um 07:47 Uhr
Wer glaubt denn da noch an das Ammenmärchen vom bösen Wolf? Von schießwütigen, senilen und möglicherweise alkoholisierten Jägern geht weit mehr Gefahr für Mensch und Tier aus; da muss man nur 'mal die Zeitung aufschlagen.

Und wer glaubt denn an das Jägerlatein, dass der kühne Jägersmann scheinbar der einzige Bundesbürger ist, der nicht weiß, dass ein Wolf im Westerwald unterwegs ist? Es ist dringend eine Streichung des § 33 Abs. 6 und 7 nötig. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe.
Der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Prof. Dr. Theodor Heuss hat es auf den Punkt gebracht: "Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."
#8 von Dr. Peter Müller, am 27.04.2012 um 07:46 Uhr
Leute laßt die Kirche mal im Dorf! Der Mann hat einen Fehler gemacht und wird dafür entsprechend den Gesetzen bestraft werden. Gefägnis auf Bewährung und Entzug des Jagdscheines usw. Selsam ist bei allen Kommentaren die hier abgegeben werde, dass hier nur "Wolfsbefürworter" schreiben! Mein Eindruck, den ich aus vielen Gesprächen gewonnen habe, ist ein ganz anderer. Die Mehrheit der normal Bürger lehnen den Wolf im Westerwald ab, aus den unterschiedlichsten Gründen. Auch muss man klar sagen, das die Gefahr für Wölfe überfahren zu werden extrem hoch ist. Ein angefahrener Wolf ist extrem Gefährlich!Des weiteren müssen wir dringend Gedanken darüber machen woher der Wolf wirklich kam, ob es sich nicht um einen menschengewöhnten Gehege-Wolf handelt, dieser wäre in der freien Wildbahn nicht zu akzeptieren. Ansonsten sollte man den Versuch mit Wölfen im WW ruhig wagen, wenn sie natürlich zuwandern, nach 2 Jahren und eingen toten Hunden und angefallen Kindern wird das "Volk" die Ausrottung des Wolfes fordern. Der Wolf braucht Platz und den haben wir hier in Mittel-Europa einfach nicht in ausreichendem Maße. Schaut doch mal dahin wo es noch freilebende Wölfe gibt, sie werden Verfolgt nicht aus Mordlust sondern weil sie große Schäden an den Viehherden anrichten, den Vieh jagt sich leichter als Wild und Wölfe sind Nahrungsoppotrtunisten und im Prinzip gerne faul auch auf der Jagd. Schaf = Satt = wenig Arbeit/ Reh = teilgesättigt = viel Arbeit!Wölfe jagen im Rudel undtretten eigentlich nie einzeln auf, es sei denn sie sind alt oder krank.
#7 von Retnüg Xirroh, am 26.04.2012 um 17:00 Uhr
als ich vor Wochen davon hörte das sich im Westerwald wieder ein Wolf aufhält war mein

erster Gedanke, oje, der arme, das wird er nicht überleben!

Und es kam wie es kommen mußte. Ob Bär oder Wolf oder sonst was, wer unangemeldet in

DEUTSCHEN Wäldern lebt, wird eben abgeknallt.

Schade nur das er nicht mehr die Möglichkeit hatte sich nach Wolf´s Art zu wehren bzw

zu verteidigen. Dem feigen Schützen hat es in seinem gut gesicherten Schiessstand

hoffentlich den letzten Höhepunkt beschert!!!
#6 von m. gaydoul, am 26.04.2012 um 10:21 Uhr
Auch ich bin erschüttert und entsetzt. Wie kann es sein dass es rechtens ist, daß Personen die eine gewisse Summe zahlen in unseren Wäldern bewaffnet auf die Pirsch gehen. Und wenn Schonzeit und Abschuß gemaßregelt sind, es auf Haustiere abgesehen haben. Auch einen Hund erschießt man nicht,sondern lässt den Besitzer ein Bußgeld zahlen. Die Jagdprüfung reicht nicht aus,meines Erachtens sondern es sollen besser professionelle Personen für die Hege und Pflege des Waldes eingesetzt werden. Auch eine physische und psychische Eignung geprüft werden. Das ein Umdenken erst durch so einen Vorfall überlegt wird ist sehr, sehr traurig.
#5 von Silke Gollan, am 26.04.2012 um 07:39 Uhr
Seöbstverständlich muss der Schießer bestraft werden; als Nebenfolge sollte ihm für immer der Jagdschein entzogen werden. Angesichts des Geschehens sollte überlegt werden, Jagdausübungs-Berechtigte ab einem gewissen Alter regelmäßig daraufhin untersuchen zu lassen, ob sie noch körperlich (Sehtest!) und psychisch in der Lage sind, verantwortungsvoll im Sinne des Jagdrechts die Jägerei auszuüben.
#4 von Hagen, am 24.04.2012 um 21:51 Uhr
Ich kann mich dem Mario nur anschließen und die Tat dieses irren Schwachmaten nur
aufs Äusserste verurteilen. Ist uns denn der Respekt vor der Natur durch unser
banales Konsumverhalten jetzt total abhanden gekommen, oder ist die Verwässerung mancher Gehirne derart fortgeschritten daß es keine Rettung mehr gibt?
Der Wolf hat das gleiche Recht auf diesem Planeten zu wandeln wie der Mensch.
Wer das nicht versteht ist der Natur bereits entrückt.
#3 von Norbert Heikaus, am 24.04.2012 um 09:50 Uhr
Rotkäppchen und der Böse Wolf war gestern – armer Wolf und der böse Jäger ist heute!
Ordnungswidrig handelt, wer: 1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt, verletzt oder tötet oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört. Eine solche Tat kann nicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Busgeld geahndet werden, denn es geht nicht um eine Sache sondern um ein Lebewesen. In diesem Fall reichen der Entzug der Jagderlaubnis und eine Geldstrafe keinesfalls aus. Die Suche nach diesem Täter muss, wie bei jedem anderen Mord, mit allen zur Verfügung stehenden kriminaltechnischen Mitteln erfolgen. Umweltministerium und Jagdverband können beweisen, dass ihre Empörung ernst gemeint ist und ein Zeichen setzen, dass Vergehen an der Natur kein Kavaliersdelikt ist sondern eine Straftat. Dieser Täter hat bewiesen, dass er nicht zurechnungsfähig und gewalttätig ist und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Es muss daher diese Tat öffentlich vor Gericht verhandelt werden, und mit Freiheitsentzug ohne Bewährung bestraft werden. Möglicherweise lindern diese Maßnahmen das Entsetzen, die Wut und Enttäuschung und natürlich die Trauer über den Verlust des ersten Wolfs nach ca. 130 Jahren Ausrottung durch den Menschen bei heutigen Naturschützern ein klein wenig.
#2 von M. Kick, aus Rahms, am 24.04.2012 um 09:50 Uhr
Ich bin völlig geschockt von der Nachricht, dass der erste nach über 120 Jahren eingewanderte Wolf in Rheinland-Pfalz getötet wurde. Fassungslos und den Tränen nahe, hoffe ich, das der Täter bald gefasst und im vollem Umpfang bestraft wird. Dies ist ein unendschuldbares Verbrechen gegen den Artenschutz. Eine historische Gelegenheit den Wolf wieder im Westerwald anzusiedeln ist durch einen Irrsinnigen zunichte gemacht worden. Wer weiß, wieviele Jahre es dauern wird, bis sich dieses, von vielen Menschen ersehnte Ereigniss der Ansiedelung von Wölfen im Westerwald wiederholt.
Mario Anastasini, Hachenburg
#1 von Mario Anastasini, am 24.04.2012 um 07:34 Uhr

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