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Pressemitteilung vom 09.05.2025    

Autowäsche am Sonntag in Rheinland-Pfalz bleibt tabu

In Rheinland-Pfalz müssen Autofahrer auch weiterhin darauf verzichten, ihre Fahrzeuge an Sonn- und Feiertagen zu waschen. Trotz Kritik von verschiedenen Seiten hält die Landesregierung an dem bestehenden Verbot fest, das auf dem Schutz der Sonn- und Feiertage basiert.

Waschanlage. (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Mainz. Einfach mal schnell den freien Sonntag für das Waschen des Autos nutzen - das ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Während in anderen Bundesländern wie Hessen das Schrubben und Polieren von Felgen, Lack und Unterboden erlaubt ist, bleibt es zwischen Neuwied, Montabaur und Altenkirchen verboten. Kritiker fordern eine Anpassung der Gesetzeslage, da sie diese als veraltet ansehen.

Der Tankstellen-Interessenverband bezeichnet das Sonntagswaschverbot als Relikt aus vergangenen Zeiten. An Tankstellen werde ohnehin sonntags gearbeitet, viele Waschanlagen liefen zudem ohne Personal. In anderen europäischen Ländern könnten die Menschen ihren Autowaschtag frei wählen. Das Verbot führe zu geschätzten jährlichen Gewinneinbußen zwischen 5.000 und 10.000 Euro für mittelständische Tankstellenbetreiber. Auch sei die Nutzung von Waschanlagen umweltfreundlicher als das Waschen zu Hause, argumentiert der Verband.

Ministerpräsident Schweitzer schweigt zu dem Thema
Ein Gespräch mit Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) über eine mögliche Änderung des Verbots hat bisher nicht stattgefunden. Der Verband hatte darum gebeten, jedoch keine Antwort erhalten. Laut Wasserhaushaltsgesetz ist das Waschen im Garten oder auf unbefestigten Flächen verboten, da das Abwasser chemische Stoffe enthalten kann, die das Grundwasser schädigen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Rheinland-Pfalz empfiehlt daher die Nutzung genehmigter Selbstbedienungswaschplätze und Waschstraßen, die Schadstoffe ordnungsgemäß behandeln.




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Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz hat kürzlich nochmals klargestellt, dass das Betreiben von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen auf Grundlage des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage verboten ist. Diese Tätigkeiten würden die äußere Ruhe beeinträchtigen und widersprächen dem Wesen des Sonn- und Feiertages. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betont ebenfalls die Bedeutung des Sonntags als Ruhetag für Erholung, Familie und ehrenamtliches Engagement.

Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, kritisiert das Verbot als nicht mehr zeitgemäß. Viele Waschanlagen befänden sich in Industriegebieten und seien auf Selbstbedienung ausgelegt, wodurch keine Beeinträchtigung der äußeren Ruhe entstehe. Er fordert ein Umdenken und eine Evaluierung des Verbots, um den Bedürfnissen einer Gesellschaft gerecht zu werden, in der beide Partner häufig berufstätig sind.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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