Pressemitteilung vom 30.04.2025
Tochter eines Terrorgruppenmitglieds in Koblenz verurteilt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat erneut Urteile gegen Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Vereinte Patrioten" gefällt. Dabei wurde die Tochter eines bereits verurteilten Mitglieds sowie ein weiteres Gruppenmitglied schuldig gesprochen.

Koblenz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die 34-jährige Tochter eines verurteilten Mitglieds der Terrorgruppe "Vereinte Patrioten" wegen Unterstützung der Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Ein mitangeklagter Mann erhielt eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Gruppe, wie die Richterin bekanntgab.
Die Angeklagte hatte laut Gerichtseinschätzung Chatgruppen verwaltet und ihrem Vater ihr Auto für Treffen zur Verfügung gestellt. Der Mitangeklagte war bereit, Ziele für Anschläge auf das Stromnetz auszuspähen und weitere Personen für die Gruppe zu rekrutieren.
Rädelsführer bereits verurteilt
Die Verurteilungen erfolgten aufgrund der Unterstützung der terroristischen Vereinigung durch die 34-Jährige und der aktiven Mitgliedschaft des Mannes. Zudem wurde der Mann der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen, während die Frau der Beihilfe dazu verurteilt wurde. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ziele der "Vereinten Patrioten"
Bereits zuvor hatte dasselbe Gericht fünf Mitglieder der Gruppe, darunter den Vater der 34-Jährigen, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die "Vereinten Patrioten" hatten unter anderem einen Umsturz der deutschen Regierung, großflächige Stromausfälle, die Entführung von Karl Lauterbach (SPD) und die Einführung einer neuen Verfassung nach dem Vorbild des Kaiserreichs von 1871 geplant.
Die Verurteilten sind zunächst auf freiem Fuß
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da nun keine Fluchtgefahr mehr bestehe, sei der Haftbefehl gegen beide vorerst aufgehoben, sagte die Richterin. Laut Gerichtssprecherin gebe es in solchen Fällen dann einen Antrittstermin für die Haftstrafe.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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