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Pressemitteilung vom 30.04.2025    

Neue Bioabfallverordnung ab Mai - Kreis Neuwied nimmt Stichproben

Ab dem 1. Mai tritt eine aktualisierte Bioabfallverordnung in Kraft, die strengere Vorgaben für die Entsorgung von Bioabfällen festlegt. Im Kreis Neuwied werden Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Abfalltrennung eingeführt.

(Foto/Schema: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied)

Neuwied. Ab dem 1. Mai müssen Bioabfälle bundesweit neuen Standards entsprechen: Sie dürfen insgesamt höchstens drei Prozent Störstoffe, darunter Glas und Metall, sowie maximal ein Prozent Kunststoff enthalten. Ziel dieser Regelung ist es, die Verwertbarkeit und Qualität von Bioabfällen zu verbessern.

Die Abfallwirtschaft im Landkreis Neuwied plant, ab Mai Stichprobenkontrollen durchzuführen. Wird bei diesen Kontrollen ein zu hoher Anteil an Fremdstoffen entdeckt, kann die Leerung der betroffenen Biotonne verweigert werden. In einem solchen Fall haben Bürger bis zur nächsten regulären Leerung Zeit, die Störstoffe aus ihrer Tonne zu entfernen. Biotonnen, die bei einer Kontrolle auffallen, erhalten zunächst einen gelben Hinweisanhänger, der zur korrekten Sortierung auffordert.



Biofolientüten sind problematisch
Besonders betroffen von den neuen Bestimmungen sind sogenannte "kompostierbare" Biofolientüten. Diese gelten als problematische Verunreinigungen, da sie entgegen den Angaben der Hersteller im üblichen Zersetzungszeitraum von drei Wochen nicht vollständig abbaubar sind.

"Eine bessere Abfalltrennung ermöglicht eine sachgerechte Verwertung des Bioabfalls und trägt aktiv zum Umweltschutz bei. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit", erklärt Jörg Schwarz, Vorstand der Abfallwirtschaft, und appelliert an die Bürger, die richtige Sortierung umzusetzen. "Die Pflicht zur korrekten Trennung der Abfälle gilt natürlich auch für die Abfälle der grünen, blauen und schwarzen Tonne", ergänzt Schwarz. (PM/Red)



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