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Pressemitteilung vom 01.02.2025    

Cannabis-Konsum in Rheinland-Pfalz: Über 130 Verstöße seit November

Seit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im November wurden zahlreiche Verstöße gegen die Cannabiskonsum-Regeln in Rheinland-Pfalz registriert. Trotz der Legalisierung gibt es klare Vorgaben, die nicht immer eingehalten werden.

Foto: Hannes P Albert/dpa

Mainz/Region. Cannabis ist in Deutschland zwar legalisiert worden, es gelten aber strenge Regeln - etwa, wo konsumiert werden darf. Nicht immer halten sich in Rheinland-Pfalz alle daran.

In Rheinland-Pfalz sind seit Einführung des Bußgeldkatalogs im November mehr als 130 Verstöße gegen die Regeln zum Cannabiskonsum festgestellt worden. In knapp der Hälfte der Fälle wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Stephan Wefelscheid (Freie Wähler) hervorgeht. Die Zahlen gehen auf eine Abfrage bei den Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zurück, Stichtag war der 10. Januar.

Seit November gilt in Rheinland-Pfalz der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabisrecht. So kann etwas Kiffen in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch in den Monaten zuvor wurden Verstöße sanktioniert, aber nicht nach landesweit einheitlichen Vorgaben. Diese sind in der Erhebung daher nicht berücksichtigt.

Cannabis-Besitz seit April 2024 legal
Seit dem 1. April 2024 ist nach dem bundesweiten Cannabisgesetz grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Erwachsene erlaubt. Die Regelungen für die dazu notwendigen Anbauvereinigungen gelten seit dem 1. Juli 2024. Besonders teuer werden Verstöße, die gegen das Prinzip der Anbauvereinigungen verstoßen. Die Einfuhr von Samen aus dem Nicht-EU-Ausland beispielsweise kann bis zu 25.000 Euro kosten. Auch die Werbung für Cannabis oder für die Anbauvereinigungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.



Verstöße auch gegen Werbeverbot
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung registrierte bislang drei Fälle, in denen Anbauvereinigungen nach Ansicht der Behörde gegen das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot verstießen. Dabei ging es um Fälle in den Landkreisen Westerwaldkreis, Alzey-Worms und Neuwied.

Bis Mitte Januar hatten zehn Cannabis-Clubs in Rheinland-Pfalz eine Genehmigung zum Anbau und zur Abgabe der Droge in geringen Mengen an ihre Mitglieder bekommen, insgesamt wurden beim zuständigen Landesamt rund 35 Anträge eingereicht. Der Konsum in den Anbauvereinigungen selbst ist nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und das Cannabis nicht verkaufen. (dpa/bearbeitet durch Red)


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