Pressemitteilung vom 06.11.2024
Vortrag "Erben und Vererben" auf Einladung der Linzer "Grünen"
Bereits im Mai dieses Jahres fand auf Einladung der Linzer "Grünen" ein sehr angeregter Austausch zum Thema "Erben und Vererben" zwischen Rechtsanwalt Dr. Jan Kralitschka aus Bad Honnef und Rechtspflegerin Nicole Hammerstein, Nachlassgericht Linz, statt. Rufe nach einer Wiederholung wurden laut.
Linz. Nachdem Rechtsanwältin Dr. Katharina Weiler aus Linz als Fachanwältin für Erbrecht gewonnen werden konnte, wurde der Vortrag nun mit ihr wiederholt. Was ist ein "JamesDeanTestament"? Die Erblasser wissen oft nicht, was sie tun, wenn sie eigenhändig ein Testament verfassen. Es ist daher in jedem Fall ratsam, einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und nicht ohne genauere Prüfung Vorlagen aus dem Internet zu nutzen. Diese seien oft nicht rechtssicher und eindeutig formuliert, sodass der Wille des Erblassers durch das Nachlassgericht ermittelt werden muss.
Dies führt dann nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Personen. Form und Inhalt bei der Gestaltung eines Testaments und warum "vererben" nicht dasselbe ist wie "vermachen", wurde durch die Vortragenden ausführlich erläutert. Geklärt wurde auch, was die gesetzliche Erbfolge vorsieht und warum der Pflichtteil die Testierfreiheit einschränkt. In jedem Fall sei es ratsam, ein Testament zu verfassen, ob notariell oder handgeschrieben. Ohne Testament entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, die ein hohes Konfliktpotenzial birgt. PM/red
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