Werbung

Pressemitteilung vom 25.10.2023    

Immobilienverwaltung: Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Abrechnung auf den Mieter umlegen? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf.

(Symbolbild: Pixabay)

Region. Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV) - daher auch richtig "Betriebskostenabrechnung" und nicht wie umgangssprachlich üblich "Nebenkostenabrechnung": § 2 BetrKV beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Kosten anerkannt sind. Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Betriebskosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen werden.

Voraussetzung für die Abrechnung über die Betriebskosten ist eine § 556 Abs. 1 BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag - ist diese nicht vorhanden, gelten die Betriebskosten als mit der Miete abgegolten, sind also nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter zu zahlen - ähnlich einer Hotelübernachtung. Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über § 2 Nr. 17 BetrKV "sonstige Betriebskosten" zu erweitern.

"Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, sofern diese sonstigen Betriebskosten auch ausdrücklich aufgeführt sind. Auch zählt nach § 2 Nr. 1 BetrKV die anfallende und in Zukunft wohl noch weiter steigende Grundsteuer zu den Betriebskosten", so Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS.

Verwaltungs- oder Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nicht zu den auf den Wohnraummieter übertragbaren Betriebskosten. Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.



Klein- und Schönheitsreparaturen trägt der Mieter
Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 125,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als eine Monatsmiete, also rund 8 Prozent der Kaltmiete ausmachen. Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen.

Nach Erhalt der Abrechnung über die Betriebskosten sollte der Mieter diese mit seinen laut Mietvertrag zu tragenden Kosten abgleichen und die grundsätzliche Umlagefähigkeit nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechende Regelung zu der entsprechenden Kostenart, ist diese vom Mieter auch nicht zu zahlen.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Mythen und Sagen des Westerwalds: die Hexeneiche bei Elkenroth

Die Geschichte um die Hexeneiche in Elkenroth gehört zu einer der bekanntesten Mythen des Westerwalds. ...

Last Minute: Weihnachtsgeschenke aus der Küche

Lebensmittel-Geschenke haben den Charme sich zu verbrauchen. Natürlich kann man einen Präsentkorb auch ...

Frauen an der Spitze: Wettbewerb "Frau-Handwerk-Nachfolge" der bga

Im Kammerbezirk Koblenz startet der Wettbewerb "Frau-Handwerk-Nachfolge", der innovative Ideen zur Förderung ...

Großer Rückhalt für Jubiläumskalender der Feuerwehr St. Katharinen

ANZEIGE | Mit dem Verkauf ihres Jubiläumskalenders konnte die Freiwillige Feuerwehr St. Katharinen ein ...

Buntes Jahresauftakt-Event: Linz startet mit jeckem First Friday ins neue Jahr

ANZEIGE | Farbenfroh, musikalisch und kreativ: Der erste First Friday in Linz am Rhein am 2. Januar 2026 ...

Suppenküche „eat & chill“ startet am 7. Januar wieder

Nach der Weihnachtspause öffnet die beliebte Suppenküche „eat & chill“ wieder ihre Türen. In Neuwied ...

Weitere Artikel


Pflegebauernhof Pusch aus Marienrachdorf erhält den Deutschen Pflegepreis 2023

Große Freude und Jubel bei Guido Pusch und seinem Team, als es unlängst bei der Verleihung des Deutschen ...

Freitagskonzert in Neuwied mit Pianist Stefan Heidtmann bietet audio-visuelle Erlebnisse

Am 3. November gastiert der Pianist Stefan Heidtmann im Rahmen der Freitagskonzerte im Gemeindehaus an ...

Neue Kurse und Angebote der Volkshochschule Neuwied

Die Volkshochschule (VHS) Neuwied bietet wieder verschiedene Kurse an, die in Kürze beginnen. Diesmal ...

Betrunkenes Pärchen in Sankt Katharinen mit offenen Haftbefehlen erwischt

Am Montagabend (24. November) ging bei der Linzer Polizeiinspektion eine Meldung ein, dass sich auf dem ...

Infoveranstaltung der kvhs Neuwied: Energiesparpotentiale erkennen und nutzen

Anhaltend hohe Energiekosten führen oftmals zu einer finanziellen Überforderung. Man spricht auch von ...

Haarscharf entkommen: Betrugsversuch durch falsche E-Mail

Am Montagmorgen (23. Oktober) erstattete eine 58-jährige Frau aus Rheinbreitbach Anzeige bei der Polizeiinspektion ...

Werbung