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Pressemitteilung vom 15.09.2022    

SGD Nord berät Heimarbeitende zu Energiepreispauschale

Die im September auszuzahlende Energiepreispauschale steht auch Beschäftigten in Heimarbeit zu, die unter das Heimarbeitsgesetz fallen. So sollen Aufwendungen, die durch die Erwerbstätigkeit entstehen, abgemildert werden. Bei Fragen zu diesem Thema steht die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Koblenz Heimarbeitenden beratend zur Seite.

Auch Heimarbeitenden steht die Energiepreispauschale zu. (Foto: SGD Nord/pixabay)

Region. Wer für einen Auftraggeber in der eigenen Wohnung oder in einer selbstgewählten Betriebsstätte arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt, ist Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes. Heimarbeiter gelten steuerrechtlich auch als Arbeitnehmende. Somit besteht ein Anspruch auf die Energiepreispauschale. Dieser gilt auch für geringfügig in Heimarbeit Beschäftigte (Minijobber).

Wer in Heimarbeit beschäftigt ist und die Auszahlung nicht vom jeweiligen Auftraggeber erhält, kann die Pauschale über die Einkommenssteuer-Veranlagung geltend machen.
Alle Fragen rund um das Thema „Heimarbeit und Heimarbeitsgesetz“ beantwortet die Entgeltüberwachungsstelle der SGD Nord unter Tel. 0261 120 2173. (PM)



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