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Nachricht vom 14.05.2011    

Pläne für Windkraftanlagen in der Kuhheck liegen öffentlich aus

Genehmigungsverfahren für umstrittene Investition in der Verbandsgemeinde Dierdorf läuft - Einwendungen bis 10. Juni möglich - Erörterung in Dierdorf am 20. Juli
Es geht jetzt um fünf Windstromanlagen, die in der Marienhausener Enklave Kuhheck gebaut werden sollen. Das geht aus einer von der Kreisverwaltung veröffentlichten Bekanntmachung hervor. Das Unternehmen EAP EnBW Altus ist Investor und Antragsteller der Baugenehmigung.

Mit dieser Fotomontage haben die Gegner der Windkraftpläne in der Kuhheck in der Vergangenheit auf die Einkesselung von Freirachdorf durch Windräder in Marienhausen und auf dem Hartenfelser Kopf hingewiesen.

Marienhausen. Zurzeit liegen die die Antrags- und Planunterlagen in den Behörden (Kreisverwaltung Neuwied, Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf) zur allgemeinen öffentlichen Einsicht aus. Diesen Unterlagen, so die Kreisverwaltung, können Informationen über Art und Umfang der beantragten Baumaßnahme entnommen werden. Das Vorhaben ist genehmigungspflichtig weil es in die Kategorie derjenigen Bauten fällt, von denen „schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ ausgehen könnten. Deshalb ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Vorher kann jeder, der sich von dem Bau der Windanlagen betroffen fühlt, Einwendungen gegen das Projekt vorbringen. Dazu besteht Gelegenheit bis zum 10. Juni. Anschließend wird am 20. Juli um 10 Uhr in einer öffentlichen Veranstaltung in der Dierdorfer Schulturnhalle über diese Einwendungen beraten. Das genaue Prozedere bis dahin beschreibt die Kreisverwaltung Neuwied in ihrer Mitteilung so:
„Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen zum Genehmigungsverfahren mit dem Aktenzeichen: 6/10-62-UWB-068/11-hei entnommen werden. Diese liegen

bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, Bürgerbüro Zimmer 43, 56564 Neuwied, und
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Poststr. 5, 1. OG, Zimmer 208, 56269 Dierdorf,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstr. 11,Zimmer 322, 57627 Hachenburg,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer Nr. 103, 56242 Selters/Ww.,

in der Zeit vom Dienstag, den 26. April 2011 bis einschließlich Freitag, den 26. Mai 2011
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei der Kreisverwaltung Neuwied ist die Einsichtnahme montags bis donnertags von 7 bis 18 Uhr möglich, zusätzlich freitags von 7 bis 15 Uhr.
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf ist die Einsichtnahme montags bis mittwochs von 8 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr möglich, zusätzlich donnerstags von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg ist die Einsichtnahme montags und dienstags von 8 bis 12 und von 13.30 bis 16 Uhr möglich, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich donnerstags von 8 bis 12 und von 13.30 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr .
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters ist die Einsichtnahme montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr möglich, zusätzlich donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.



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Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen
bei der Kreisverwaltung Neuwied, Abt. 6/10-62, untere Immissionsschutzbehörde, Wilhelm-Leuschner-Str. 17, 56564 Neuwied, oder
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Poststr. 5, 56269 Dierdorf, oder
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstr. 11, 57627 Hachenburg, oder
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters/Ww., erheben.

Einwendungen müssen somit bis spätestens Freitag den 10. Juni 2011 einschließlich erhoben werden. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Kreisverwaltung Neuwied als Genehmigungsbehörde nach § 10 Absatz 6 BImSchG ein Erörterungstermin durchgeführt werden. In diesem Termin werden die gegen das Vorhaben formgerecht erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Der Erörterungstermin findet am
Mittwoch, den 20.Juli 2011 um 10.00 Uhr
im Schulzentrum Dierdorf,
Schulstr. 5, 56269 Dierdorf, statt.

Die Erörterung erfolgt auch dann, wenn die Antragstellerin oder Einwender ausbleiben sollten. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekannt gegeben. Der/die Einwender/in kann/können verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Entscheidung über die vorgebrachten Einwendungen wird den Einwendern zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird zeitnah öffentlich bekannt gemacht."



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