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Nachricht vom 18.02.2022    

Jugendschutzkontrollen verliefen ernüchternd

Anfang des Monats Februar wurden durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef mehrere Alkoholtestkäufe zur Gewährleistung des Jugendschutzes im Stadtgebiet durchgeführt. Besonders ernüchternd war allerdings die Tatsache, dass die jugendliche Testperson in drei Fällen Spirituosen (Wodka) käuflich erwerben konnte. Darüber hinaus wurde der Testperson in einem Fall eine E-Zigarette verkauft.

Symbolfoto

Bad Honnef. Erschwerend kommt hinzu, dass einige der getesteten Filialen bereits bei den vergangenen Jugendschutzkontrollen im Jahr 2021 durch gleichgelagerte Verstöße aufgefallen waren.

Das Ordnungsamt überprüft regelmäßig mit Testkäufen, ob die gesetzlich vorgeschrieben Altersgrenzen bei Alkohol und Zigaretten von den Betrieben beim Verkauf eingehalten werden: Bier und Wein sind ab 16 Jahren frei verkäuflich. Tabak und anderer Alkohol wie zum Beispiel Wodka, Likör, Obstbrand, Whiskey, Rum, Tequila und Gin dürfen erst ab 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten frei verkauft werden. Nicht nur der Verkauf, auch der Konsum von branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln ist für Jugendliche tabu.




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Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen


Die Regelmäßigkeit der Testkäufe ergibt sich auch aus der Tatsache, dass von Eltern regelmäßig Beschwerden eingehen, wonach an minderjährige Kinder oder Jugendliche Alkohol oder Zigaretten verkauft worden seien.

Gegen die Verkäufer beziehungsweise die Leiter der betreffenden Filiale wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.






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