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Nachricht vom 17.12.2021    

2G gilt auch in evm-Kundenzentren

Auch in den Kundenzentren der Energieversorgung Mittelrhein (evm) gilt die 2G-Regel. Darauf weist das Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus aktuellem Anlass hin.

Symbolfoto

Koblenz. „Leider kommt es vermehrt zu Diskussionen an unseren Türen. Daher möchten wir noch einmal klarstellen: Unsere Kundenzentren gehören nicht zu Geschäften des täglichen Bedarfs. Damit ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung von Covid-19 nötig, wenn Kunden uns persönlich besuchen möchten“, erklärt evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Standorte hat das Unternehmen in Koblenz, Mayen, Cochem, Gerolstein, Remagen, Sinzig, Linz, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Lahnstein, Bendorf, Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Dierdorf und Westerburg.

Alternativ ist der evm-Kundenservice telefonisch oder per WhatsApp unter 0262 402-11111 oder per E-Mail an serviceteam@evm.de erreichbar. Wer von Angesicht zu Angesicht mit einem Berater sprechen möchte, kann auch einen Termin zur Videoberatung ausmachen. Das geht ganz unkompliziert unter evm.de/videoberatung. (PM)



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