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Nachricht vom 23.10.2020    

Maskenpflicht in Teilen von Bad Honnef

Am Mittwoch, dem 21. Oktober, hat der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2 im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Von diesen Schutzmaßnahmen ist auch das Stadtgebiet von Bad Honnef betroffen.

Symbolfoto

Bad Honnef. Auf dieses Szenario haben sich die Stadtverwaltung und ihr Krisenstab, der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), in den vergangenen Wochen organisatorisch und personell vorbereitet. Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 greifen nun regionale und jeweils dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Begegnungen die Übertragung des Virus begünstigen könnten, lokale Maßnahmen, um eine unkontrollierte und dynamische Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auszubremsen oder im Idealfall ganz zu verhindern.

Für Bad Honnef bedeutet dies, dass ab 23. Oktober 2020 in der Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeordnet wird. Eine Auflistung der betroffenen Straßen, Straßenabschnitte, Plätze und Begegnungsorte veröffentlicht die Stadt Bad Honnef in einer entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf ihrer Internetseite.

Ab kommenden Montag, den 26. Oktober, wird der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger vorerst wieder eingeschränkt. Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu wird unter der Rufnummer 02224/184-180 die entsprechende Möglichkeit bereitgestellt. Das Bürgerbüro bleibt regulär geöffnet. Im Bürgerbüro gilt eine Maskenpflicht.

„Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kennen und beherrschen: Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske sowie Lüften und App, kurz AHA + L + A, haben sich in der Praxis als einfacher und zugleich wirkungsvoller Schutz bewährt. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar, dass sie in den vergangenen Monaten sehr besonnen mit dem Risiko einer Infektion oder einer Übertragung des Virus umgegangen sind", resümiert Bürgermeister Otto Neuhoff: „All das hat in den vergangenen Monaten zu sehr niedrigen Infektionszahlen und in erster Linie zu isolierten und auf zwei Einrichtungen begrenzte Ausbruchsgeschehen geführt. Nun beobachten wir im gesamten Stadtgebiet Neuinfektionen, die nicht auf eine der beiden Einrichtungen zurückzuführen sind und sich durch persönliche Kontakte und Freizeitbegegnungen im Stadtgebiet ausgebreitet haben und auch weiter ausbreiten. Das Coronavirus geht derzeit wieder in die Fläche. In allen Ortsteilen steigt die Zahl der Neuinfektionen. Das wollen und müssen wir verhindern – gemeinsam, mit Achtsamkeit, Solidarität und Besonnenheit. Die guten Erfolge der vergangenen Monate wollen wir nicht leichtfertig verspielen, dürfen zugleich aber auch nicht die Angst vor dem Coronavirus Oberhand gewinnen lassen."



Mit den nun verschärften Schutzmaßnahmen kann dies gelingen, sofern alle Bürgerinnen und Bürger daran mitwirken, betont Bürgermeister Otto Neuhoff.

Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beruht auf § 15a Abs. 3 Nr. 5 Coronaschutzverordnung. Die unten aufgeführten sowie die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche sind in der Zeit von 7 bis 19 Uhr durch ein erhöhtes Fußgängeraufkommen gekennzeichnet, sodass eine Einhaltung des Mindestabstandes nicht oder nur sehr erschwert zulässt. Daher sind Bereiche wie zum Beispiel die Fußgängerzone oder die Bereiche von Schulen oder Kindergärten berücksichtigt.

• Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße
• Markt
• Kirchstraße von Kirchplatz bis Am Saynschen Hof
• Kirchplatz
• Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Frankenweg
• Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Reichenberger Straße
• Schülgenstraße
• Bernhard-Klein-Straße zwischen Rommersdorfer Straße und Schülgenstraße
• Am Feuerschlößchen
• Bismarckstraße zwischen Am Feuerschlößchen und Rommersdorfer Straße
• Bahnhofstraße zwischen Haupstraße und Steinstraße
• Menzenberger Straße zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße
• Schulstraße zwischen Menzenberger Straße und Kucksteinstraße
• Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen sowie Bahnhöfe



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