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Nachricht vom 22.10.2020    

Pandemie-Bedingungen im Kreisjugendamt

„Auch während einer Pandemie muss ein Jugendamt bestmöglich funktionieren, immerhin geht es um Kinder und Jugendliche, zweifelsfrei eine der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen“, erklärte Landrat Achim Hallerbach, gleichzeitig auch zuständiger Dezernent für Jugend und Familie. Dabei lobte er das schnelle und umsichtige Handeln der Leitung des Kreisjugendamtes.

Neuwied. Dem Bericht des Leiters des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich, konnten die Mitglieder des Jugendhilfeausschuss entnehmen, dass selbst wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne müssen, die Arbeit des Jugendamtes sichergestellt ist.

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurden sämtliche Leistungen in enger Abstimmung mit den freien Trägen weitergewährt. Gleiches galt und gilt für die Hilfen zur Erziehung in stationärer und teilstationärer Form. In der Regel haben die Träger im vollstationären Bereich Kinder durchgängig betreut, ohne dass Kinder nach Hause gefahren sind. Dabei wurden auch die Betreuungszeiten abgesichert, die in der Regel durch Kindergarten oder Schule abgedeckt waren.

„Die im Bereich des Sozialen Dienstes eingerichteten Schichten haben sich schwerpunktmäßig auf die Bearbeitung von Kinderschutzfällen konzentriert. Die Überprüfung von Gefährdungshinweisen ist dabei, ohne Unterbrechung, mit den damit verbundenen Risiken für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Träger weiterhin sichergestellt worden“, erklärte Kreisjugendamtsleiter Jürgen Ulrich.

Für den Fall, dass eine Notunterbringung eines Jugendlichen hätte erfolgen müssen, bei dem die Verdachtsdiagnose Covid-19 besteht und/oder in der Familie ein Verdacht auf Covid-19 gegeben ist und/oder die Familie sich in Quarantäne befindet, wurde eine eigene Inobhutnahme-Gruppe mit drei Plätzen für Stadt und Landkreis Neuwied in der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber eingerichtet. „Eine Inanspruchnahme der Plätze wurde erfreulicherweise nicht erforderlich. Hinsichtlich der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung war eine Sonderentwicklung aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht zu beobachten“, so Jürgen Ulrich.



Das Kreisjugendamt Neuwied nimmt mit anderen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz an einer Sondererhebung teil, um etwaige Zusammenhänge der Fallzahlenentwicklung bei den Gefährdungsfällen mit der Covid-19-Pandemie wissenschaftlich zu untersuchen. Der stellvertretende Leiter des Kreisjugendamtes, Uwe Kukla, wies ergänzend darauf hin, dass durch die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen mögliche Hinweisgeber beziehungsweise Ansprechpartner bei der Abklärung von Gefährdungsrisiken vorübergehend nicht zur Verfügung standen.

Landrat Achim Hallerbach hob die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern positiv hervor, die trotz der bestehenden Risiken die laufenden Hilfen durchgängig aufrechterhalten haben.



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