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Nachricht vom 22.09.2020    

Landesregierung verlängert Soforthilfeprogramm für Vereine

Die Landesregierung verlängert das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer mitteilte. Das Programm war im Mai gestartet worden und zunächst bis Ende dieses Jahres befristet. Mit der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 können Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten, auch im kommenden Jahr bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.

Symbolfoto

Region. „Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Schutzschild haben wir deshalb auf dem Höhepunkt des Lockdowns ein Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor der drohenden Insolvenz zu schützen. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen rechtzeitig zu signalisieren, dass diese Hilfen auch im kommenden Jahr angeboten werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Es sei absehbar und zu erwarten, dass Vereine auch im kommenden Jahr vor finanzielle Probleme gestellt werden. Das gelte umso mehr, wenn bestehende Rücklagen aufgezehrt sind und die Situation erneut Einschränkungen erfordern sollte. Dann könnten Einnahmen wegbrechen, während Verpflichtungen und Ausgaben weiter bestehen.

Das Programm bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es wird im Auftrag der Landesregierung von drei Bewilligungsstellen umgesetzt. Der Landessportbund und die regionalen Sportbünde sind für die Sportvereine zuständig, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur für die Kulturvereine und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz für alle anderen Vereine.



Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in diesem Jahr Soforthilfe aus dem Programm erhalten haben, können auch 2021 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm zehn Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.

Ministerpräsidentin Dreyer ermutigte alle Vereine in Not, den Schutzschild zu nutzen und Anträge auf Soforthilfe zu stellen. Sie dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bewilligungsstellen. „Sie stehen den Vereinen beratend bei der Antragstellung zur Seite und helfen, wenn es bei der Antragstellung klemmt“. (PM)



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