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Nachricht vom 17.07.2019    

Polizei findet alarmierende Mängel an Kleinbussen auf A 3

Am 15. Juli führte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz eine landesübergreifende Kontrolle der illegalen Personenbeförderung mit Fahrzeugen bis zu neun Sitzplätzen an der A 3, Rastanlage "Heiligenroth" durch. An dieser Großkontrolle nahmen Kräfte aus Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und des Polizeipräsidium Trier teil. Aufgrund der Erfahrung vergangener Kontrollen wurden auch die Zulassungsbehörde, die Behörde für Lebensmittelkontrolle der Kreisverwaltung Westerwald sowie ein Gutachter einer technischen Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr hinzugezogen.

Unübersehbarer Rost an einem überprüften Fahrzeug. Fotos: Polizei

Heiligenroth. Jedem der zehn kontrollierten Fahrzeuge musste die Weiterfahrt untersagt werden. Neben Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz wurden an allen Fahrzeugen gravierende technische Mängel festgestellt, die jeweils zu einer Untersagung der Weiterfahrt führten. Es mussten unter anderem unfachmännisch eingebaute Sitze, nicht funktionierende Rückhalteeinrichtungen, ausgebaute Airbags und Überladungen bemängelt werden.

An einem Fahrzeug war die Bremse an der Hinterachse ohne Funktion. An dem anderen Transporter war der Rahmen vollständig von Rost zerfressen, sodass hier die Gefahr bestand, dass die Hinterachse kollabierte. Beide Fahrzeuge waren mit Personen und Gütern maximal ausgeladen und auf dem Weg zu Zielorten in Osteuropa.

Das dritte Fahrzeug musste als verkehrsunsicher eingestuft werden, weil der Halter an seinem Transporter eigenständig und unfachmännisch Reparaturen und Modifikation durchgeführt hatte, wie zum Beispiel die Überbrückung der Elektrik durch eine Schere und die Verstärkung des Fahrwerks durch den Einbau von zwei zusätzlichen Federn.



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Zwei Fahrzeuge wurden ohne Zulassung geführt und ein Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis. Insgesamt wurden drei Strafanzeigen und 15 Ordnungswidrigkeits- Anzeigen gefertigt. Die ausstehenden Bußgelder erreichen einen Betrag von circa 15.000 Euro.

Nach dieser Großkontrolle muss erneut festgestellt werden, dass nicht nur illegal Personen befördert werden, sondern dass von diesen Transporten ein hohes Sicherheitsrisiko für die Insassen und auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeht. Insbesondere der schlechte technische Zustand der Fahrzeuge macht deutlich, mit welcher Verantwortungslosigkeit diese Fahrten durchgeführt werden.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)



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