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Nachricht vom 03.02.2019    

Betäubungsmittel beschäftigen die Polizei in Linz

Die Beamten der Polizei Linz mussten sich am Wochenende mit zwei Fällen von Drogenmissbrauch im Straßenverkehr beschäftigen. In Linz konnte dank Zeugenhinweis schnell eine Fahrerflucht geklärt werden. Bei dem Hausbesuch wurden Drogen gefunden. Des Weiteren ging der Polizei ein Wiederholungstäter ins Netz.

Symbolfoto

Linz. Am Freitag, den 1. Februar, gegen 16:28 Uhr wurde durch einen aufmerksamen Zeugen beobachtet, wie ein PKW auf dem Burgplatz in Linz ein parkendes Fahrzeug beim Ausparken touchierte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Das Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs konnte durch den Unfallzeugen abgelesen werden.

Die Halterin des flüchtigen PKW wurde an ihrer Wohnanschrift angetroffen. Sie gab an den Zusammenstoß nicht bemerkt zu haben. Im Verlauf der Befragung wurde von den Beamten Marihuanageruch wahrgenommen. Die Halterin hatte vor dem Besuch der Polizei einen Joint geraucht. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden geringe Mengen Marihuana und Konsumutensilien aufgefunden und sichergestellt.

Neben dem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht erwartet die Fahrerin nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.

Wiederholungstäter unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs

Rheinbreitbach. Im Rahmen der Streife wurde durch Beamte der PI Linz am Samstagvormittag, den 2. Februar, ein PKW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrollmaßnahme wurden Hinweise auf eine Drogenbeeinflussung festgestellt. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC, den psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis/ Marihuana. Es wurde eine Blutprobe entnommen und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.



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Der Mann war bereits Anfang Januar dieses Jahres wegen einem gleichgelagerten Delikt in Erscheinung getreten. Damals hatte er auch unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug geführt.

Den Fahrer erwarten nun hohe Bußgelder. Der Regelbußgeldsatz beim Ersttäter liegt bei 500 Euro. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Bußgeld auf 1000 Euro. Hinzu kommt jeweils ein Fahrverbot von einem Monat. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit des Fahrerlaubnisentzugs durch die Führerscheinstelle wegen Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr.



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