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Nachricht vom 22.03.2014    

Mittel für Sprachförderung reichen nicht

Frühzeitige Sprachförderung ist wichtig für einen guten Übergang in die Schule. Das Land zieht sich nun aus der Sprachförderung zurück. Rotstift des Landes setzt an falscher Stelle an, meinen die Verantwortlichen des Kreises Neuwied.

Kreis Neuwied. Mit annähernd 160.000 Euro kann der Landkreis Neuwied auch im nächsten „Kindergartenjahr“ 2014/15 die Sprachförderung in den Kreis-Kitas unterstützen. So hoch ist das Budget, das das Land dem Kreis für die Bezuschussung von Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung stellt. „Die Mittel reichen jedoch bei weitem nicht aus, da der Bedarf an Sprachförderung in den Kindergärten deutlich gestiegen ist“, so der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Auch in diesem Punkt entzieht sich das Land seiner Verantwortung. Vor fünf Jahren lag das Landesbudget noch bei rund 180.000 Euro und damit um rund 20.000 Euro beziehungsweise zehn mögliche Basismodule für die Sprachförderung höher.

„Die alltagsintegrierte Sprachförderung, an der nach Möglichkeit auch schon die jüngsten Kinder in der Kita teilnehmen sollen, ist in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Baustein des pädagogischen Angebotes in unseren Kitas geworden“, betont der zuständige Jugenddezernent Achim Hallerbach. Daher bedauert er es auch sehr, dass dem Landkreis Neuwied für diese wichtige Aufgabe leider immer weniger Landesförderung für die inzwischen 55 Kindergartenstandorte zufließt.

„Das aktuelle Budget reicht“, erklärte Kita-Referatsleiterin Kerstin Schwanbeck, „gerade einmal aus, um im Schnitt ein Basismodul je Kita beziehungsweise in jeder fünften Kita zusätzlich ein Intensivmodul zu fördern. Das ist bei dem hohen Sprachförderbedarf vieler Kinder und der Ausdehnung der Sprachförderung, die auch schon den jüngsten Kindern in der Kita zugutekommen soll, eindeutig zu wenig.“

Verteilen wird das Kreisjugendamt das Budget 2014/15 auf Antrag der Kitaträger und im Rahmen einer Gesamtplanung, die unter anderem die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf berücksichtigt. Anträge zur Förderung von so genannten „Sprachfördermaßnahmen“ können die Träger noch stellen bis Ende März 2014.

Wenig optimistisch zeigt sich der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach in Bezug auf die Fortführung der Sprachfördermaßnahmen des Landes über das Jahr 2014/15 hinaus: „Es gibt erste Signale, dass die Förderpraxis des Landes neu geordnet werden soll. Danach wird dann wohl nicht mehr die gezielte Sprachförderung für Kinder mit besonderem Förderbedarf im Fokus stehen, sondern die fachliche Begleitung und Beratung der Kita-Teams dahingehend, wie sie selbst eine gelingende Sprachförderarbeit in den pädagogischen Alltag der Kita integrieren können. Das werden nicht nur die Kitas und auch die vielen gut ausgebildeten Sprachförder-Fachkräfte als herben Rückschritt empfinden“. Diese Form stößt bei allen Kita-Leitungen im Landkreis Neuwied auf deutliches Unverständnis. „Wie Sprachförderung aussehen muss, damit sie gelingt, wissen wir. Was wir brauchen, ist keine fachliche Begleitung sondern die aktive Unterstützung durch den Einsatz von Sprachförderfachkräften und deren verstärkten Einsatz“, so die Meinung vieler langjährig erfahrener Leitungskräfte.



Leicht gekürzt wurde im Übrigen auch das Budget zur Förderung so genannte Übergangsmaßnahmen; damit sollen besondere Projekte und Aktivitäten zur Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule gefördert werden. Hierfür stehen für 2014/15 10.864 Euro zur Verfügung.

Was ist Sprachförderung?
Maßnahmen des Moduls „Basis-Sprachförderung“ richten sich an Kinder, die in der deutschen Sprache Förderbedarf haben. Mit jeweils 2.000 Euro pro Maßnahme werden die Personalkosten für 100 Zeitstunden „Sprachförderung“ voll finanziert. An jeder Maßnahme sollen mindestens fünf und höchstens 10 Kinder teilnehmen. Maßnahmen des Moduls „Intensiv-Sprachförderung“ wenden sich an Kinder, die in der deutschen Sprache einen besonders hohen Förderbedarf haben. Anders als bei der Basis-Förderung stehen hier für 200 Zeitstunden „Sprachförderung“ 4.000 Euro vom Land als pauschalierter Personalkostenzuschuss zur Verfügung. Die Größe der Fördergruppen ist hier auf sechs Kinder begrenzt.



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