Werbung

Pressemitteilung vom 22.11.2023    

Räumpflicht bei Schnee und Eis: Wer ist verantwortlich?

Winterzeit = Unfallzeit - auf und neben den Straßen. Auch wenn die Schneemengen in unserer Region nicht so ausgeprägt sind wie in anderen Teilen Deutschlands, gibt es für Immobilienbesitzer einige Pflichten zu beachten, um im Schadensfall nicht von langen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen überrascht zu werden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht innerhalb ihres Grundstücks und auch auf den angrenzenden Wegen für die Schnee- und Eisräumung sorgen, um Fußgängern nicht in Gefahr zu bringen. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., sagt dazu: "Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter dieser Pflichten auch nachkommt."

Wer die Kosten für das Streugut übernimmt, sollte ebenfalls im Mietvertrag festgeschrieben sein. Kommunen geben die erlaubten Einsatzmittel vor, meistens handelt es sich dabei um Granulat und Split, nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden. Werktags besteht je nach Satzung der Kommune zwischen 6.30 und 21.00 Uhr Räumpflicht. Dazu zählen alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstückes. Den Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände entsorgen, er sollte bestenfalls an die Gehwegseiten geräumt werden. Dabei haben sie allerdings einen Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger, Kinderwagen oder Ähnliches freizuhalten.



Befindet sich auf beiden Straßenseiten kein befestigter Bürgersteig, muss entlang des Grundstücks ein etwa 1,20 Meter (festgelegt in der Satzung der Kommune) breiter Streifen geräumt werden, um sich bei Stürzen von Fußgängern nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind "Trampelpfade", die Fußgänger für Abkürzungen nutzen. Hier haftet der Passant im Schadensfall selbst. Schilder mit dem Hinweis "Privatgelände, kein Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr" entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Trotzdem haben sich auch Passanten in der Winterzeit angepasst zu verhalten, da ihnen bei Unfällen durchaus eine Mitschuld übertragen werden kann. Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung für den Winterdienst oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice. Die Kosten werden dann anteilig über die Jahresabrechnung abgerechnet. (PM)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


ERSTMELDUNG: Schwerer Verkehrsunfall bei Hammerstein - B42 gesperrt

Hammerstein. Ein schwerer Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B42 bei Hammerstein hat am Samstagnachmittag (11. Mai) den ...

Packender "Höhner Rock and Roll Circus" begeisterte Koblenz

Koblenz. Im Messegelände am Wallersheimer Kreisel steht bis zum 20. Mai ein blaugelbes Zirkuszelt für den "Höhner Rock and ...

Die schönsten Ausflugsziele zu Muttertag: Unsere Tipps im Westerwald für die ganze Familie

Region. Am Sonntag ist Muttertag und wir haben die schönsten Ausflugsziele der Region für einen schönen Tag mit der ganzen ...

Unbekannter Mann beschädigt mehrere Pkw in Bendorf: Polizei sucht Zeugen

Bendorf. Am späten Freitagabend (10. Mai), gegen 23.30 Uhr, gingen bei der Polizei mehrere Anrufe ein. Die Anrufer meldeten ...

Verschönerungsverein Segendorf gewährleistet ungestörtes Mai-Wandern

Neuwied-Segendorf. Die Natur wächst rund um die Neuwieder Wanderwege üppig dank der Mischung aus Regen, Sonne und Wärme. ...

Verkehrsunfallflucht auf der L255 bei Asbach

Asbach. Gegen 10.20 Uhr kam es im Begegnungsverkehr zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einem Pkw und einem Lkw. Infolgedessen ...

Weitere Artikel


Heizungsanlagen im Vergleich: Gasheizung oder Fernwärmeanschluss?

Region. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) benennt verschiedene Heizungsvarianten, die die künftigen Anforderungen zur Nutzung ...

Freie Wähler: Landesregierung hat keinen Überblick über Aufenthaltsorte von Ausländern ohne Duldung

Mainz. Hinzu kommen weitere 2.300 Menschen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt. Diese Zahlen ...

Terrorverdacht! 18-jähriger Schüler eines Westerburger Gymnasiums wegen Anschlagsplänen verhaftet

Region. Laut bislang unbestätigten Medienberichten soll der 18-jährige Jugendliche, der verdächtigt wird, einen Terroranschlag ...

Tag des offenen Ateliers bei Antonia Fournier in Oberdreis

Oberdreis. Antonia Fournier, deren Arbeiten mehrfach das Roentgen-Museum in Neuwied zeigte, im Jahr 2017 sogar in einer Einzelausstellung, ...

"Alle unter eine Tanne": Neuwieder Schlosstheater serviert festliche Komödie

Neuwied. In der turbulenten Weihnachtskomödie "Alle unter eine Tanne" stehen Elli und Robert im Mittelpunkt, die seit Jahren ...

Gefährliches Wendemanöver auf der Bundesstraße führt fast zu Unfall mit einem Streifenwagen

Rengsdorf. Am Dienstagmittag (21. November) befanden sich Polizeibeamte der Polizeiinspektion Straßenhaus mit ihrem Streifenwagen ...

Werbung