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Pressemitteilung vom 03.05.2023    

Forstamt Dierdorf: Von stark geneigten Bäumen am Saynbach ging Gefährdung aus

Die Naturschutzinitiative (NI) hat die Baumfällungen entlang des Saynbachs (B 413) bei Isenburg im Sayntal kritisiert. Die Stelle am Saynbach sei Teil eines FFH-Gebietes, ein notwendiger Antrag für die Fällarbeiten sei nicht bei der dafür zuständigen Oberen Naturschutzbehörde gestellt worden. Zu der Pressemitteilung der NI bezieht das Forstamt Dierdorf nun Stellung.

Die Beschattung des Bachlaufs seien durch den Hang und den dahinterliegenden Bewuchs weiterhin gewährleistet. (Fotos: Bernd Frorath)

Isenburg. Der NR-Kurier hatte über die Kritik der NI berichtet. Deren Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden. Zu den durchgeführten Bäumfällarbeiten entlang der B 413 bei Isenburg äußert sich jetzt das Forstamt Dierdorf als Reaktion auf die Pressemitteilung der NI:

"Die Waldbesitzer berücksichtigen umfänglich und angemessen alle Ansprüche des Natur- und Artenschutzes, neben allen sonstigen Ansprüchen, die an den Wald gestellt werden, wie Hochwasserschutz, Bodenschutz, Trinkwasserschutz, Erholung, Verkehrssicherungspflicht und vieles mehr", teilt das Forstamt Dierdorf mit. Die Gemeinde Isenburg als Waldbesitzer sei entlang der Bebauung sowie öffentlicher Straßen für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Hierbei gelte es unter anderem, Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Entlang des Südufers des Saynbaches sei wegen des fortgeschrittenen Wachstums der bachbegleitenden Bäume, die sehr stark in Richtung Bach, Wohngebäude und Straßen neigten, eine zunehmend kritische Situation entstanden, "die eine Gefährdung des Verkehrs auf diesem wenig stabilen Hang sehr wahrscheinlich werden ließen". Die selektive Entnahme einzelner Bäume wäre nicht möglich gewesen, "da die verbleibenden Exemplare zu wenig stabil waren, um den Wegfall der stützenden Nachbarn zu überstehen".

Der Waldbesitzer habe daher vorsorgend Bäume entlang des Baches „auf den Stock setzen“ müssen. Diese Maßnahme kostete die Gemeinde 23.000 Euro, davon allein 8.000 Euro für Sperrung und Umleitung der B 413, heißt es vonseiten des Forstamtes. Das Amt habe im Vorfeld die Maßnahme geprüft hinsichtlich der Notwendigkeit und ihrer Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz.

Im Naturschutz waren zwei Fragen zu klären, zum einen bezüglich FFH-Management im Brexbach-Saynbachtal, zum anderen bezüglich § 30 Biotop im FFH-Gebiet Saynbach in der Ortslage Isenburg (naturnaher Bachlauf). Der Biotopbetreuer des Kreises war in die Prüfung eingebunden.

Zum FFH-Management
Im Bereich des Saynbachs sei kein Lebensraumtyp ausgewiesen und nur der enge Bereich des Saynbaches sei dem FFH-Gebiet zugeordnet, um die Wanderungsbewegungen von bestimmten Arten (zum Beispiel Lachs) zu ermöglichen. Durch die Wahl des Arbeitsverfahrens (Spezialkran, der die geernteten Bäume über den Bach hebt, ohne dass diese in den Bach gelangen) habe jede Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden können. "Die von uns durchgeführte FFH-Vorprüfung schloss mit dem Ergebnis ab, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten waren, eine Anzeige- und Genehmigungspflicht durch die Naturschutzbehörden lag damit nicht vor."



§ 30 Biotop
Die Überprüfung der kartierten Biotope ergab auf circa 80 Meter Länge einen schützenswerten Bachlauf einschließlich der Uferbegleitvegetation. Nach Bundesnaturschutzgesetz sei die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung verboten. "Wir haben die Bäume 'auf den Stock' gesetzt, das heißt, dass sie wieder austreiben und sowohl Fläche, Struktur, Arten und Verteilung erhalten und mittelfristig gesichert werden. Die dort vorhandenen Bergahorne waren teilweise unterspült und akut umsturzgefährdet. Es wurde im Bereich des kartierten Biotops keine flächige Entnahme vorgenommen", erklärt das Forstamt Dierdorf.

Die Beschattung des Bachlaufs an diesem sehr steilen Nordhang sei durch den Hang und den dahinterliegenden Bewuchs weiterhin gewährleistet. Eine erhebliche Beeinträchtigung oder gar Zerstörung des Biotops liege nicht vor. Das Biotop bleibe erhalten. Die Stöcke würden wieder ausschlagen und auch kurzfristig die Szenerie beschatten.

"Insgesamt wurde durch die Wahl des Arbeitsverfahrens und durch Inkaufnahme deutlich höherer Kosten durch den Waldbesitzer eine erhebliche Beeinträchtigung vermieden. Eine Genehmigungspflicht seitens der Naturschutzbehörden lag auch hier nicht vor. Es kann der Naturschutzintiative empfohlen werden, sich mit uns, den in Verantwortung stehenden, direkt in Verbindung zu setzen, um eine Klärung zu erreichen. Bislang hat sie bei uns nicht nachgefragt – die Maßnahme ist seit mehr als sechs Monaten abgeschlossen. Die Prüfverfahren und -zuständigkeiten sollten einem Naturschutzverband bekannt sein."

Laut Forstamt haften die Waldbesitzer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vollumfänglich für Schäden, die durch umstürzende Bäume entstehen, sowohl für Sach- als auch Personenschäden. Auch eine unterstellte erhebliche Beeinträchtigung hätte an dem Ergebnis nichts geändert: "Die Bäume mussten gefällt werden, um Leben und Gesundheit von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern zu schützen". (PM)





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