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Nachricht vom 16.04.2023    

Haus des Jugendrechts in Neuwied eröffnet

Von Wolfgang Tischler

Im Rahmen einer Feierstunde wurde am Freitag, dem 14. April das Haus des Jugendrechts in Neuwied, Seminarstraße 2 eingeweiht. Zahlreiche Vertreter aus Landesregierung, Justiz, Polizei, der städtischen Jugendhilfe und verschiedenen weiteren Jugendhilfeorganisationen waren der Einladung gefolgt.

Von links: Oberbürgermeister Jan Einig, Geschäftsführer des LBB Holger Basten, Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz Mario Mannweiler, Staatssekretärin Nicole Steingaß, Polizeipräsident Koblenz Karlheinz Maron und Justizminister Herbert Mertin. Fotos: Wolfgang Tischler

Neuwied. Justizminister Herbert Mertin würdigte in seiner Ansprache die Bedeutung der Häuser des Jugendrechts im Kampf gegen Jugendkriminalität: "Die Häuser des Jugendrechts mit ihrem Konzept der kurzen Wege und des täterorientierten Ansatzes sind aus der Strafverfolgung Jugendlicher nicht mehr wegzudenken. Seit im Jahr 2005 in Ludwigshafen das erste Haus des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz eröffnet wurde, tragen diese Strukturen dazu bei, schnell und effektiv auf jugendliche Täterinnen und Täter mit erzieherischen Mitteln einzuwirken und sie möglichst von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Bei dem Haus des Jugendrechts Neuwied handelt es sich nun um das sechste Haus des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz!"

"Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren geht in Rheinland-Pfalz seit Jahren kontinuierlich zurück. Waren es im Jahr 2013 noch über 23.700, weist die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 noch etwa 20.700 Tatverdächtige unter 21 Jahren aus. Zu dieser positiven Entwicklung leisten auch die Häuser des Jugendrechts ihren Beitrag. Die Einrichtung des Hauses in Neuwied ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt. Mit den Häusern des Jugendrechts wird jungen Menschen durch einen umfassenden Ansatz aus einer Negativspirale herausgeholfen", sagte Nicole Steingaß, Staatssekretärin im Innenministerium.

Mit Blick auf das Haus des Jugendrechts in Neuwied ergänzte Justizminister Mertin: "In Neuwied rechnen wir damit, dass aus den Zuständigkeitsbereichen der Amtsgerichte Neuwied und Linz jährlich rund 2.000 Fälle eingehen werden. Um diese Verfahren bearbeiten zu können, wird das Haus des Jugendrechts vonseiten der Justiz mit zwei Staatsanwältinnen und zwei Servicekräften besetzt werden. Diese personelle Investition ist uns wichtig. Wir sind sicher, sie lohnt sich!"

Im Haus des Jugendrechts kann die Vernehmung in Anwesenheit von Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgen, wenn Jugendliche straffällig werden. Auch hierdurch entstehen kurze Informationswege, die eine zeitnahe und individuell auf den jeweiligen Erziehungsbedarf zugeschnittene Reaktion ermöglichen. Diese sollte möglichst zeitnah erfolgen, um den Jugendlichen ihr Fehlverhalten und die Konsequenzen daraus zu verdeutlichen.



Oberbürgermeister Jan Einig sagte: "Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Wir können sie nicht alleine lassen, wenn sie einmal vom rechten Weg abgekommen sind. Ihr Wohlergehen muss uns ein Anliegen sein. Die Einrichtung ist ein großer Gewinn für unsere Stadt."

Mit Blick auf die Liegenschaft führte Holger Basten, Geschäftsführer des Landesbetriebs LBB, aus: "Das neue Haus des Jugendrechts in Neuwied konnte in der früheren Liegenschaft des ehemaligen Vermessungs- und Katasteramtes untergebracht werden. Für rund 1,1 Millionen Euro Baukosten erfolgte eine bauliche und technische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes, auch die Barrierefreiheit wurde deutlich verbessert."

Für die musikalische Untermalung der Feierstunde zeichnete die Band “The Blue Acoustics“ verantwortlich. (woti)

Hintergrund:
Zentrales Anliegen der Häuser des Jugendrechts ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern "unter einem Dach".

Das ganzheitlich orientierte Konzept, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher in den Häusern des Jugendrechts weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention. Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs.



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