Ihre Ansprüche bei Flugverspätungen
Das Chaos auf deutschen Flughäfen ist derzeit für viele Urlauber der Horror. Nicht nur, dass sie sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, sondern auch, dass die Maschinen starten, aber die Koffer einfach am Abflugort bleiben. Zudem werden unzählige Flüge abgesagt oder es gibt stundenlange Verspätungen. Was Sie bei Flugverspätungen beachten müssen, um einen Entschädigung zu erhalten, erklären wir hier.
Das richtige Verhalten am Flughafen
Flug verspätet Entschädigung: Derzeit ist jeder zweite Flug verspätet. Entschädigungen können somit eingefordert werden. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten. Die ersten Schritte, die Sie tun müssen, wenn der Flug verspätete ist, dass Sie sich Informationen bei einem Airline Mitarbeiter einholen müssen und sich den Grund wie auch die Dauer der Verspätung bestätigen lassen. Zudem sollten Sie Belege für Ihre Ausgaben, also Getränke, Mahlzeiten etc. sammeln, um sie zusammen mit der Forderung auf Entschädigung einzureichen. Wer als Pauschalreisender unterwegs ist, muss zusätzlich auch den Reiseveranstalter kontaktieren.
Flugverspätung bei EU-Flügen
Bei Flügen aus oder in die EU greift die EU-Fluggastrechteverordnung, bei allen anderen internationalen Flügen greift das sogenannte Montrealer Übereinkommen. Hat sich der Abflug bei einem EU-Flug verspätet, gibt es leider keine Entschädigung. Sie können im Grunde nur Unterstützungsleistungen wie Verpflegung oder Unterbringung erhalten. Verpflegung steht Ihnen zu, wenn der Abflug sich um mindestens zwei Stunden verzögert. Die Übernahme der Übernachtungskosten steht erst dann zu, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet. Den Flug stornieren und den Ticketpreis können Sie dann einfordern, wenn sich der Abflug um fünf Stunden oder mehr verzögert.
Verspätete Ankunft bei einem EU-Flug
Bei einer verspäteten Ankunft eines EU-Fluges hingegen können Sie laut Flugrecht Entschädigung einfordern. Das bedeutet, wenn Sie viel später als geplant an Ihrem Ziel ankommen. Entscheidend für den Zeitpunkt ist die Flugzeugtür. Wann das genau der Fall ist, müssen Sie also beweisen, weshalb Sie bei Verspätungen ein Foto oder ein Video davon machen sollten, wann sich die Flugzeugtür öffnet.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie eine pauschale Entschädigung verlangen. Dabei kommt es vor allem auf die Länge der Flugstrecke an. Reisende können eine Entschädigung von 250 Euro, wenn die Distanz bis zu 1500 km beträgt. Bei einer Distanz von bis zu 3500 km beträgt die Entschädigung 400 Euro und bei Flügen über 3500 km gibt es Rückerstattungen von 600 Euro. Wird durch die Flugverspätung der Anschlussflug verpasst, können weitere Entschädigungen erhalten werden.
Hinweis: Einige Airlines weigern sich, Ausgleichsansprüche zu bearbeiten, wenn der Passagier nicht das firmeneigene Online-Formular nutzt. Dies ist unzulässig!
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Die Forderung auf Entschädigung entfällt, wenn es sich bei den Verspätungen um außergewöhnliche Umstände handelt. Unter die außergewöhnlichen Umstände fallen unter anderem Unwetter, Streik oder auch politische Unruhen und Naturkatastrophen. Allerdings muss die Airline das beweisen können, dass es außergewöhnliche Umstände sind. Zudem muss sie belegen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, damit die Beeinträchtigung für den Fluggast so gering wie möglich zu halten.
Hilfe nutzen, um Entschädigungen durchzusetzen
Mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten, damit Sie sich nicht selbst mit der Airline herumschlagen müssen. Dabei können Sie im Internet Unternehmen beauftragen, die alles für Sie regeln, damit Sie Ihre Entschädigung erhalten. Somit müssen Sie praktisch nur die Belege und Beweise sammeln und können alles an das Unternehmen weiterleiten, das sich dann darum kümmert, damit Sie Ihre Entschädigung erhalten. Denn gerade die Kommunikation mit den Airlines kann nicht nur sehr nervenaufreibend sein, sondern sich auch lange hinziehen. Zudem haben Sie professionelle Hilfe und können so eine große Menge an Zeit und Nerven sparen.
Allerdings sollten Sie auch daran denken, dass bei Pauschalreisen immer der Reiseanbieter informiert werden muss, da Sie hier eine Reisepreisminderung geltend machen können. Auch dies kann an verschiedenen Unternehmen im Internet gegeben werden, damit Sie nur noch warten müssen, bis das Geld auf Ihrem Konto ist. (prm)
Agentur Artikel
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