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Nachricht vom 14.03.2015    

Psychisch kranke Menschen haben auch ihre Rechte

Die Zahl der untergebrachten psychisch Erkrankten ist seit Jahren im Kreis Neuwied konstant. Das Amtsgericht trifft Entscheidung über eine Unterbringung. Besuchskommission besucht das Marienhaus-Klinikum St. Antonius.

Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach (links) und Psychiatriekoordinator Dr. Ulrich Kettler stellten die Unterbringungsstatistik für den Landkreis Neuwied vor. Foto: Privat

Kreis Neuwied. Die Zahl der im Landkreis Neuwied jährlich zwangsweise untergebrachten Personen stieg seit dem Inkrafttreten des Landesgesetz für psychisch kranke Personen im Jahr 2007 kontinuierlich auf 250 Personen an. In den vergangenen Jahren ist diese Zahl nahezu konstant geblieben", bilanzierte 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent des Kreisgesundheitsamtes, Achim Hallerbach bei der Vorstellung der Statistik.

Wer von einer Unterbringung betroffen ist regelt das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, das sogenannte PsychKG RLP. Menschen, die durch krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ihre Gesundheit oder besonders bedeutsame Rechtsgüter anderer gefährden, können zwangsweise untergebracht werden. Die Fachleute sprechen hierbei von einer Selbst- oder Fremdgefährdung, die als Voraussetzung für eine zwangsweise Unterbringung vorliegen muss.

"Zwangsweise Unterbringungen finden natürlich nicht im rechtsfreien Raum statt, auch psychisch kranke Menschen haben selbstverständlich ihre Rechte", sagt Achim Hallerbach. So leitet die für Unterbringungsverfahren verantwortliche Kreisverwaltung Neuwied stets ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ein. Die Behörde ermittelt weitergehende Informationen und, sofern der Patient sich bereits im für den Landkreis Neuwied zuständigen Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach befindet, Angaben von Seiten des Krankenhauses.

Die Behörde gibt dann ein fachärztliches Zeugnis in Auftrag. Sämtliche Unterlagen werden schließlich an das Amtsgericht weitergeleitet. Nach einer persönlichen Anhörung ist es dann ein Richter oder eine Richterin, der beziehungsweise die, die Entscheidung über eine Unterbringung trifft.

"Das Landesgesetz sieht auch vor, dass eine sogenannte Besuchskommission (§ 29 PsychKG RLP) durch den Kreistag Neuwied berufen wird, um regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechte der untergebrachten Personen nach diesem Gesetz gewahrt sind", erklärt Achim Hallerbach. In der Kommission, die regelmäßig Besuche im Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach durchführt, sind unter anderem ein Facharzt und ein Richter vertreten.



"Akten und Unterlagen werden gesichtet und geprüft. Darüber hinaus führen wir als Kommission persönliche Gespräche mit den jeweils untergebrachten Menschen und klären eventuelle Fragen und Probleme mit der Klinikleitung", beschreibt der 1. Kreisbeigeordnete Hallerbach das Verfahren. Auf der Grundlage des Besuches der Kommission wird ein Bericht erstellt, der dem zuständigen Sozialausschuss des Landkreises Neuwied vorgelegt wird.

Für die Geschäftsführung der Besuchskommission ist der Psychiatriekoordinator der Kreisverwaltung Neuwied, Dr. Ulrich Kettler zuständig, der auch für Rückfragen zum Thema zur Verfügung steht. Sie erreichen die Psychiatriekoordinationsstelle unter Telefon 02631 / 803 - 732 oder - 722, Email: psychiatrie@kreis-neuwied.de. Regelmäßig finden im Landkreis Neuwied Informationsveranstaltungen über psychische Erkrankungen statt, siehe www.psychiatrie-neuwied.de (Veranstaltungskalender).

Hintergrund:
Seit der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform im Jahre 1995 regelt das Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) alle Fragen um die Versorgung psychisch kranker Menschen. Dazu zählt auch die zwangsweise Unterbringung von psychisch kranken Menschen bei sogenannter Selbst- oder Fremdgefährdung.



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