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Pressemitteilung vom 17.09.2022    

evm gibt neue Gasumlagen an die Kunden weiter

Unangenehme Post für evm-Kunden: Wie das Unternehmen in einer Pressemeldung mitteilt, sind rund 125.000 Briefe an die Verbraucher verschickt worden, um sie über die neuen Gastarife zu informieren. Konkret geht es hier um die neuen Gasumlagen, die zum 1. Oktober eingeführt werden. Berechnen will evm diese erst ab November.

(Symbolfoto)

Koblenz. Die Bundesregierung hat bekanntlich zwei neue Umlagen eingeführt, die zur Sicherstellung der Erdgasversorgung in Deutschland beitragen sollen: die Gasspeicher- und die Gasbeschaffungsumlage. Außerdem steigt die Bilanzierungsumlage. Diese Umlagen reicht die Energieversorgung Mittelrhein (evm) laut Pressemitteilung eins zu eins an ihre Kunden weiter. Aus diesem Grund ändern sich die Erdgastarife der evm.

„Diese Preisänderung greift erst zum 1. November. Um unsere Kunden in dieser schwierigen Lage zumindest etwas zu entlasten, übernehmen wir die Oktober-Umlage für sie“, erklärt evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder in der Presseinformation. Mit der Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten solidarisch auf alle umlegen, die mit Erdgas versorgt werden. Auf der anderen Seite will sie die Kostenbelastungen durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent abfedern.



Durch diese Reduzierung fällt die umlagenbedingte Erhöhung der Gastarife bei der evm deutlich geringer aus, wie der Energieversorger vorrechnet: Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt zum 1. November brutto von derzeit 14,90 Cent auf 16,66 Cent pro Kilowattstunde, also um rund zwölf Prozent. Christian Schröder betont: „Darin sind lediglich die neuen Gasumlagen sowie die bundesweite Erhöhung der Bilanzierungsumlage enthalten. Die Senkung der Mehrwertsteuer gibt die evm zum 1. Oktober an ihre Kunden weiter."

Über die Preisanpassung informiert die evm ihre Kunden in einem Brief, der in diesen Tagen verschickt wird. Darin sind die Änderungen detailliert erläutert. Außerdem ist darin die neue Höhe des monatlichen Abschlags aufgeführt, der erstmals zum 1. November greift.

(Pressemitteilung evm)



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