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Diskriminierung verhindert Integration

Diskriminierung verhindert Integration

Neuwied. „Diskriminierung im Kontext von Migration“: Über dieses Thema sprach vor haupt- und ehrenamtlich in der Integrationsarbeit tätigen Rechtsanwalt Stephan Wagner von der „Kanzlei gegen Benachteiligung“. Er vertritt und berät in seinem beruflichen Alltag Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung, einer Diskriminierung oder sonstiger Erlebnisse benachteiligt fühlen. Sozialdezernent Michael Mang machte in einem Impulsvortrag unmissverständlich klar, dass migrationsbedingte, auf Vorurteilen beruhende Benachteiligungen und Ausgrenzungen die Spaltung der Gesellschaft fördern und so ein verständnisvolles Miteinander, das in Neuwied eine lange Tradition habe, gefährden. Mang sprach sich dafür aus, diese gesellschaftliche Problematik nicht zu unterschätzen und appellierte an die Veranstaltungsteilnehmer, die eigene Haltung zu hinterfragen. Integrationskoordinatorin Dilorom Jacka erläuterte den negativen Zusammenhang zwischen Diskriminierungserfahrungen und Integration. Sie stellte fest, dass Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Herkunft oder religiöser Anschauung nicht nur die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen, sondern auch deren Integration. Zuwanderer machen laut Jacka häufig während der Wohnungssuche und auf dem Arbeitsmarkt diskriminierende Erfahrungen. Das verhindere die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und erschwere die soziale Teilhabe. „Betroffene erleben sich oft als nicht dazugehörig. Das kann dazu führen, dass sie sich verstärkt ihrem Herkunftsland zu- und von der Gesellschaft des Aufnahmelandes abwenden. Letztlich zeigen sie weniger Integrationsbereitschaft“, konstatierte Jacka. In seinem Vortrag stellte Rechtsanwalt Stephan Wagner klar, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das einzige Gesetz ist, dass sich ausschließlich mit Antidiskriminierung auch im Kontext von Migration beschäftigt. Das AGG ziele darauf, Benachteiligungen wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dennoch könne das AGG, so Wagner weiter, nicht als das „scharfe Schwert“, mit dem sich Betroffene gegen jede Form der Diskriminierung zu Wehr setzen können, verstanden werden. Denn die Rechte des AGG gelten nur in bestimmten Lebensbereichen, wie etwa im Erwerbsleben. Abschließend gab Wagner Tipps, wie man sich in einer Diskriminierungssituation verhalten sollte, zeigte Unterstützungsmöglichkeiten auf und beantwortete Fragen der Teilnehmer. Er wies darauf hin, dass bei Anwendung des AGG Fristen zu beachten sind. Betroffene sollten daher möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unterstützung können Betroffene bei der Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz oder der Bundesantidiskriminierungsstelle erhalten. Die Veranstaltung wurde von der Staatskanzlei im Rahmen des Förderprogramms „Dialogbotschafter“ gefördert. Mit Mitteln aus diesem Programm wird unter anderem die Koordination der ehrenamtlichen Angebote in der Begegnungsstätte am Camp Neuwied finanziert. Die Projektförderung dient auch der Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit. Ansprechpartnerin ist die städtische Integrationsbeauftragte Dilorom Jacka, Telefon 02631 802 284, E-Mail djacka@neuwied.de. Rechtsanwalt Stephan Wagner erläutert die Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Foto: Stadt Neuwied


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