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Nachricht vom 04.03.2021    

Lockdown - so geht es in Rheinland-Pfalz weiter

Von Wolfgang Tischler

Mit Testen und Impfen in behutsamen Schritten aus dem Lockdown ist die Strategie der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Dies erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der heutigen Pressekonferenz.

Malu Dreyer erläuterte die Beschlüsse vom 3. März im Rahmen einer Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Tischler

Region. „Die Pandemie bedroht viele Existenzen und das Lebenswerk vieler Menschen in Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche. Deswegen war mir wichtig, diesen Bereichen eine klare Perspektive zu geben. Familien haben jetzt seit vier Monaten Beruf und Homeschooling vereinbaren müssen. Es war und ist ein Kraftakt. Bis zu den Osterferien werden alle Klassen wieder in die Schule gehen. Es bleibt aber beim Wechselunterricht. Wir verstärken zusätzliche Förderangebote für die Kinder. Auch der Einzelhandel und die Gastronomie brennen darauf, wieder zu öffnen. Die steigenden Temperaturen werden uns zusätzlich helfen, dass die Gastronomie zumindest im Außenbereich wieder öffnen kann“, fasste Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der heutigen (4. März) Pressekonferenz die künftigen Schritte zusammen.

Geplant ist nun die Kombination aus Öffnen und Testen. Die jeweiligen Schritte sollen im Abstand von zwei Wochen erfolgen, um zu sehen, wie sich die einzelnen Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen auswirken.

Ab 8. März sollen alle Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein. Die genauen Schnelltestzentren werden am Wochenende bekannt gegeben. Neben den Eigentests werden Schnelltests wichtig bleiben, die von Dritten durchgeführt werden, dies mache die Dokumentation sicherer. Unabhängig vom Bund habe Rheinland-Pfalz bereits vier Millionen Schnelltests bestellt und weitere zwei Millionen im Beschaffungsverfahren, „damit wir bei uns so schnell wie möglich losgelegen können“.

Öffnungsperspektiven
Ab dem 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als fünf Personen. Es werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie zum Beispiel Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem negativem Test wieder möglich.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen. Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.



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Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.

„Ganz wichtig, besonders auch für die jungen Menschen, dass kontaktfreier Außensport wieder etwas mehr möglich sein wird, insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Hier werden sogar Gruppenangebote ermöglicht“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Vierter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt
Wenn die Sieben-Tagesinzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung. Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.

Fünfter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt
Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen. Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

Einbau einer Notbremse
Je nach Entwicklung der Infektionszahlen sollen die Lockerungen auch wieder zurückgenommen werden. So treten etwa wieder strengere Kontaktbeschränkungen ein, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder einer Region an drei aufeinander folgenden Tagen über einem Wert von 100 liegt. Ab dem zweiten Werktag danach gilt dann wieder wie momentan, dass ein Haushalt nur eine weitere Person treffen darf. Auch bei den Öffnungsschritten im Handel oder im Freizeitbereich ist vorgesehen, dass ab diesem Wert wieder die derzeitigen Lockdown-Regeln greifen.

Diese Notbremse greift derzeit bis zum 12. März im Kreis Altenkirchen.
woti


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