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Nachricht vom 27.02.2021    

Weiterer Ausbau der Kindertagestätten im Landkreis Neuwied

Der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied hat in seiner jüngsten digital durchgeführten Sitzung, unter anderem über die Vorlage von Kita-Baumaßnahmen zur Förderung beim Land beraten und eine Prioritätenliste beschlossen.

Symbolfoto

Neuwied. „Diese umfasst an erster Stelle die Erweiterung der Kommunalen Kindertagesstätte „Marienkindergarten“ in Bruchhausen und an zweiter Stelle der Katholischen Kindertagesstätte in Bad Hönningen“, erklärte Landrat Achim Hallerbach bei der Vorstellung der Verwaltungsvorlage.

Im Einzelnen sieht die Maßnahme in Bruchhausen eine Erweiterung der Kita um eine dritte Gruppe vor, sodass die Gesamtplatzzahl auf 55 ausgebaut wird und so an diesem Standort zukünftig auch die Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren erfolgen kann. Weiterhin wird die Küche vergrößert und es entsteht ein Speiseraum, sodass nach Fertigstellung der Bauarbeiten alle Kinder mit einem warmen Mittagessen versorgt werden können.

„Die Katholische Kindertagesstätte in Bad Hönningen können bereits heute 125 Kinder besuchen. Damit zukünftig auch alle Kinder die Möglichkeit haben an einem warmen Mittagessen in der Kita teilzunehmen, wird die Kita durch die Ortsgemeinde Bad Hönningen um eine Küche und einen Speiseraum erweitert“, erklärte Kita-Referatsleiterin Kerstin Neckel.

Unabhängig von der Prioritätenliste werden drei weitere Maßnahmen vorgelegt. Diese sehen jeweils die Modernisierung und Erweiterung der Küchen in der Evangelischen Kindertagesstätten in Asbach und katholischen Kindertagesstätte in Windhagen sowie eine neue Küche und die Einrichtung eines Speisraums in der Evangelischen Kita „Waldmeister“ in Straßenhaus vor. Landrat Achim Hallerbach: „Durch diese Projekte wird es auch in diesen Kindertagestätten möglich, die vorhandenen Plätze zu erhalten und allen Kindern die Teilnahme an einem warmen Mittagessen zu ermöglichen.“

„Ich freue mich, dass wir dem Land zum 1. Februar gleich fünf Maßnahmen zur Förderung vorlegen können. Innerhalb kurzer Zeit haben die betreffenden Kita-Träger sehr gute Planungen zur zukunftsorientierten Aufstellung der Einrichtung erstellt und die umfangreichen Antragsunterlagen zusammengetragen. Für diesen Kraftakt ein herzlicher Dank an die Verantwortlichen vor Ort“, resümiert Landrat Achim Hallerbach.

In der Regel besteht zweimal pro Jahr die Möglichkeit Anträge zur Förderung von Kita-Baumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze über das Kreisjugendamt beim Landesjugendamt einzureichen. Das Kreisjugendamt vervollständigt den Antrag und bestätigt als Bedarfsplanungsbehörde im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme die Planungen. In diesem Jahr wurde, aufgrund eines an kurze Fristen gebundenen Konjunkturpakets, ein dritter auf den 1. Februar vorgezogener Stichtag eingeführt. Zu diesem Stichtag werden ausnahmsweise auch Baumaßnahmen von Kita-Trägern gefördert, die der Umsetzung von Hygienekonzepten, der Verbesserung der Verpflegungssituation oder der Bewegungsfreiheit dienen und durch die gleichzeitig Plätze in den Kindertagesstätten dauerhaft gesichert werden.



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