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Nachricht vom 09.02.2021    

Hilfsappell nach Mainz soll auf Ungleichbehandlung hinweisen

Die Landräte der drei Westerwälder Kreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis, Dr. Peter Enders, Achim Hallerbach und Achim Schwickert, fordern Gleichbehandlung und Nachbesserungen bei den Corona-Hilfen.

Die Landräte Achim Schwickert, Dr. Peter Enders, Achim Hallerbach und Vorständin Sandra Köster. Archivfoto: privat

Altenkirchen/Neuwied/Montabaur. Sie wenden sich deshalb mit einem offenen Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer und senden eine deutliche Forderung nach Mainz.

„Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die aufgrund von täglichen Beratungsgesprächen die Nöte der heimischen Unternehmen aus erster Hand erfahren. Wir müssen Ihnen mitteilen, dass in „vorderster Reihe“ ein anderer, weniger diplomatischer Ton von den Unternehmensvertretern angeschlagen wird. Es herrscht Unmut, Enttäuschung, Verzweiflung, Angst und das Gefühl von Ungleichbehandlung. Bei einem nicht unerheblichen Teil scheint die Situation so schlecht zu sein, dass sie als existenzbedrohend eingestuft wird. Reserven, mit dem der erste Lockdown noch überbrückt werden konnte, sind bei vielen Soloselbstständigen und Unternehmer/innen mittlerweile aufgebraucht. Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten sind oftmals der viel zitierte „Tropfen auf den heißen Stein“. Maßnahmen wie Stundungen führen in der Regel nur zu einer zeitlichen Verlagerung der Probleme“, heißt es unter anderem in dem Brief der drei Landräte.

„Aus Erfahrungen vieler persönlicher Gespräche mit Vertretern der heimischen Wirtschaft und den eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften wissen wir, dass Nachbesserungen der Corona-Hilfen dringend erforderlich sind“, teilt der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach mit.

In dem offenen Brief, der sich zeitgleich auch an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Wirtschaftsminister RLP Dr. Volker Wissing sowie an Bundestags- und Landtagsabgeordnete der Region richtet, werden die Ungleichbehandlung und die damit einhergehende Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Regeln und Programme in den Bundesländern angemahnt. Zudem führen die Landräte vorhandene Digitalisierungsdefizite an und bemängeln die Komplexität der Hilfen einerseits und die unzureichende Kommunikation sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene andererseits.




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Gleichwohl sehen sie den Brief nicht als Vorwurf, sondern Weckruf. Mit konkreten Anpassungsvorschlägen und aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen bei den laufenden Corona-Hilfen wollen die Verfasser des Briefs Anregungen liefern.

So führen sie beispielsweise Fälle auf, in denen Unternehmen im Vergleichsmonat durch vielerlei Gründe weniger oder gar keinen Umsatz nachweisen konnten und deshalb nicht in den Genuss von Hilfen gelangen konnten. Auch ein Betrieb, der selbst Eigentümer der genutzten Immobilie ist, könne noch nicht einmal die Miete ansetzen. Ferner schreiben sie: "Wie erklären Sie dem Inhaber / der Inhaberin eines Friseursalons, warum er / sie lediglich laufende Kosten gelten machen kann, während die Gastronomen ihre Hilfe auf Basis von Vorjahresumsatzzahlen erhalten?" (PM)


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