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Nachricht vom 05.02.2021    

Neue Wolfsnachweise in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied

Das Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik hat zwei Nachkommen der Fähe GW1415f und des Rüden GW1159m anhand von DNA-Proben nachgewiesen. Es handelt sich um zwei männliche Jungtiere: GW1934m und GW1935m. Der Kot der beiden Jungwölfe, die aktuell etwa acht Monate alt sind, fand sich im Territorium des Leuscheider Rudels in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld.

(Symbolbild: Archiv)

Region. Das Territorium erstreckt sich an der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz zu Nordrhein-Westfalen – nach Norden mindestens bis an die Sieg. Mit den zwei neu nachgewiesenen Jungwölfen hat das Senckenberg-Zentrum seit 2012 18 verschiedene Individuen mittels eines DNA-Nachweises bestätigt, davon sind vier nachweislich nicht mehr am Leben: ein 2012 illegal getöteter Wolf sowie drei im Jahr 2020 bei Mainz, in der Eifel und im Westerwald verunfallte Wölfe.

Zudem gibt es zahlreiche Film- und Fotonachweise von Wölfen in Rheinland-Pfalz. Da anhand derer nicht auf ein bestimmtes Individuum geschlossen werden kann, ist eine Rückführung auf ein bestimmtes Tier nicht möglich. Zuletzt wurde im Dezember 2020 in der Verbandsgemeinde Unkel ein Wolf mit einer Wildtierkamera gefilmt.

Wer meint, einen Wolf gesehen oder fotografiert bzw. gefilmt zu haben, kann Informationen und Material mit einer genauen Zeit- und Ortsangabe an wolf@snu.rlp.de senden oder sich an die Wolfshotline unter 06306-911199 wenden. Das Bildmaterial wird von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) ausgewertet. Die jeweiligen Wolfsexpertinnen und -experten beurteilen unabhängig voneinander, ob es sich bei dem fotografierten Tier um einen Wolf handelt. Führt die Meldung zu einem gesicherten Wolfsnachweis, kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Euro gezahlt werden.




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Mit der Erstellung des Wolfsmanagementplans hat das Umweltministerium vorausschauend gehandelt und auf Prävention gesetzt: Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie von einem Wolf verursacht wurden. Zudem können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind.

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306-911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt. Eine Liste mit den Wolfsnachweisen in Rheinland-Pfalz ist auf der Internetseite der SNU abrufbar unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp (PM)

Weitere Berichte zum Thema Wolf finden Sie auf unserer Themenseite.


Mehr dazu:   Wolf  
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